Kann man mit ALDI Talk ins Minus rutschen? Ein Überblick – Die Prepaid Tarife von ALDI Talk sind sehr beliebt und mittlerweile hat das Unternehmen im Mobilfunk-Bereich mehrere Millionen Kunden. Mittlerweile setzt das Unternehmen dabei auf immer leistungsstärkere Tarife und oft auch auf Allnet Flat, bei denen es einen festen monatlichen Betrag gibt, der vom Guthaben abgezogen wird. Dabei kommt dann häufiger die Frage auf, ob es bei ALDI auch negative Beträge auf der Handykarte geben kann und ob man ins Minus rutscht, wenn nicht genug Guthaben für eine Prepaid Flat vorhanden ist.
In diesem Artikel wollen wir klären, was passiert, wenn nicht genug Guthaben auf der ALDI Prepaid Karte ist und ob man mit den Sim auch ins Minus rutschen kann.
Inhaltsverzeichnis
Video: ALDI Talk App nutzen für mehr Übersicht
Kann man mit ALDI Talk ins Minus rutschen? Ein Überblick
Die schlechte Nachricht: man kann mit ALDI Talk auch ins Minus rutschen, aber das ist eher die Ausnahme. Für die normale Nutzung (Gespräche, SMS und Internet) darf das nicht passieren, daher gibt es recht klare Regelungen:
- normale Leistungen können nur genutzt werden, wenn genug Guthaben auf der Sim Karte ist. Gespräche können beispielsweise ohne Guthaben nicht gestartet werden und ALDI unterbricht Gespräche, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Daher kann man so nicht ins Minus rutschen.
- Wer Prepaid Flat oder Optionen bucht, kann dies nur tun, wenn genug Guthaben auf der ALDI Talk Prepaid Karte ist. Die Flat verlängern sich auch nur dann um einen weiteren Monat, wenn ausreichend Guthaben vorhanden ist. Fehlt guthaben, wird die Flat nicht gebucht und man nutzt einfach den Grundtarif von ALDI weiter. Das gilt auch für kleinere Optionen wie den ALDI Talk Mini Tarif. Ist wieder Guthaben vorhanden, werden die Flat dann weiter gebucht – das kann dazu führen, dass Guthaben wie von selbst verschwindet, weil eine noch aktive Option verlängert wurde.
Auf diese Weise kann man bei ALDI also kein negatives Guthaben bekommen. Leider gilt dies aber nicht für alle Leistungen. Mit den ALDI Prepaid Karten kann man auch andere Leistungen nutzen, die nicht so standardisiert sind, beispielsweise Auslandsverbindungen oder Premium-Rufnummern. Diese werden teilweise nicht zeitgenau abgerechnet und damit kann es sein, dass ALDI noch gar nicht weiß, dass das Guthaben aufgebraucht ist und weitere Nutzungen zulässt. Auf diese Weise kann man ins Minus rutschen, wenn man nicht auf aufpasst. Erfreulicherweise sind das aber eher Ausnahmen, wer die ALDI Sim Karte nur normal einsetzt, sollte kein Problem mit negativen Guthaben auf dem ALDI Prepaid Konto haben. Es kann sich aber dennoch lohnen, den Guthabenstand immer mal zu kontrollieren.
Drittanbietersperre kann vor einigen Kosten schützen
Eine Drittanbietersperre kann eine hilfreiche Maßnahme sein, um negative Guthaben auf einer Prepaid-SIM-Karte zu vermeiden. Diese Sperre verhindert, dass Dritte, wie z. B. App-Anbieter oder andere Dienste, Gebühren direkt von Ihrem Guthaben abziehen. Dies bedeutet, dass Sie nicht unerwartet Zahlungen an Drittanbieter leisten müssen, was für viele Nutzer eine häufige Quelle für negative Guthaben darstellt.
Oftmals haben Nutzer negative Guthaben erfahren, weil sie sich unbeabsichtigt für Dienste angemeldet haben, die monatliche Gebühren oder Einmalzahlungen erforderten. Mit einer Drittanbietersperre können Sie sich vor solchen unerwarteten Abzügen schützen und somit die Kontrolle über Ihr Guthaben behalten. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass die Sperre nur für Dienste gilt, die über den Mobilfunkanbieter abgerechnet werden. Kosten, die durch andere Nutzung, wie beispielsweise Roaming-Gebühren oder In-App-Käufe über Kreditkarten, entstehen, sind von dieser Sperre nicht betroffen.
Die Aktivierung einer Drittanbietersperre ist in der Regel unkompliziert und kann über die Einstellungen Ihres Mobilfunkanbieters erfolgen, entweder online oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice. Diese Maßnahme ist besonders wichtig für Prepaid-Nutzer, die darauf angewiesen sind, ihr Guthaben im Blick zu behalten und unerwartete Kosten zu vermeiden.
Die rechtliche Lage bei negativem Guthaben
Mittlerweile gibt es aber sehr kundenfreundliche Urteile, die negatives Guthaben nicht als ein Problem der Kunden ansehen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Discounter DiscoTel (Drillisch) und sowohl das LG München als auch das OLG München entschieden zu Gunsten der Verbraucher. Die Richter stellten dabei fest, dass die Regelungen zum Ausgleich von Minus-Guthaben gegen den Sinn von Prepaid Karten verstößt. In der Begründung zum Urteil heißt es:
… Prepaid-Verträge sind dadurch gekennzeichnet, dass der Kunde Leistungen nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn er diese im Voraus bezahlt (=Prepaid). Der Vorteil für den Kunden liegt in der Kostenkontrolle. Durch die Vorauszahlungspflicht geht der Kunden davon aus, dass die Leistungen, die er in Anspruch nimmt, bereits von ihm bezahlt wurden und er nicht mit weiteren Kosten rechnen muss. Nachträgliche Zahlungsverpflichtungen widersprechen der Natur des Prepaid-Vertrages und gefährden dessen speziellen Vertragszweck, nämlich die Kostenkontrolle. …
Allerdings sind diese Urteile mittlerweile durch ein neueres Urteil des Bundesgerichtshofes (BHG) aufgehoben. Der BGH (III ZR 33/14) geht davon aus, das ein negatives Guthaben auf einer Prepaidkarte nicht in jedem Fall rechtswidrig sein muss. Im Urteil heißt es:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über vorausbezahlte Mobilfunkleistungen („prepaid“-Vertrag), in der geregelt ist, dass bei Roamingverbindungen, bei Verbindungen zu Premiumdiensten sowie bei über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommenen Mehrwertdiensten die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können, so dass aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen kann, den dieser auszugleichen hat, ist wirksam, sofern diese Rechtslage klar und unmissverständlich verdeutlicht wird
Das Gericht unterteilt also die Nutzung von Prepaidkarten. Es gibt die normalen Dienste (wie Gespräche führen, SMS schreiben und Internet nutzen) und es gibt das Roaming und andere Premium-Dienste, die davon abgegrenzt sind. Solche Sonder-Dienste müssen in den AGB klar gekennzeichnet sein und der Kunde muss sie auch im normalen Betrieb erkennen, etwa durch eine spezielle Freischaltung.
Rechtsanwalt Jens Ferner schreibt zu diesem Urteil als Fazit:
- Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei „Prepaid-Verträgen“ erst einmal die Erwartungshaltung des Verbrauchers besteht, dass ein Kostenrisiko über das vorhandene Guthaben hinaus nicht besteht.
- Der Mobilfunkprovider kann diese Erwartung mit klar formulierten AGB hinsichtlich „besonderer Leistungen“ ausräumen.
- Damit es sich um derart „besondere Leistungen“ handelt, müssen diese auch nach außen hin erkennbar für den Verbraucher als „besonders“ gekennzeichnet sein. Dies kann durch gesonderte Freischaltung der Leistungen erfolgen – auch automatisch zeitverzögert. In jedem Fall sehe ich die Pflicht der Provider, eine jederzeitige Möglichkeit der Sperrung der gesondert berechneten Leistungen anbieten zu müssen. Dies ergibt für mich dann auch, dass Altverträge eben nicht automatisch betroffen sind, die diese Anforderungen bei Vertragsschluss nicht erfüllt haben.
- Die vorliegende Entscheidung räumt also nicht die Verteidigungsoption gegen negative Salden bei Prepaid-Verträgen aus, es ist aber nicht mehr pauschal möglich. Wer von einer hohen Rechnung betroffen ist, hat zudem weiterhin die Möglichkeit, darauf zu verweisen, dass den Mobilfunkprovider bei „explodierenden Rechnungen“ Hinweispflichten und Fürsorgepflichten treffen.
Auf dieses Urteil können sich Kunden berufen, wenn ihre Rechnung im Minus sein sollte. Ob diese Regelungen auch bei kleineren Beträgen Anwendung finden kann ist aber nicht sicher. Im Zweifel kann es natürlich auch sein, dass der Mobilfunk-Anbieter in solchen Fällen von sich aus kündigt.
Die Urteile im Volltext bei der Verbraucherzentrale NRW:
- LG München I vom 14.02.2013 (12 O 16908/12) (PDF, 489.9 KB)
- OLG München vom 17.10.2013 (29 U 899/13) (PDF, 2.07 MB)
Bei anderen Anbieter ist negatives Guthaben nach wie vor ein Thema. Callmobile (Pseudo-Prepaid) bietet bei den Tarifen beispielsweise keine vollständige Kostenkontrolle an und daher kann es sein, dass die Callmobile Prepaidtarife ins Minus rutschen. Das Unternehmen mahnt dann recht deutlich eine Ausgleich an:
Ihr Guthaben der callmobile-Mobilnummer XXXXXXXXXXX weist seit mehr als 24 Stunden einen negativen Betrag von € -0,33 auf.
…
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre SIM-Karte für ausgehende Gespräche und Textnachrichten sperren, sobald Ihr Guthaben einen negativen Betrag von € 10,– aufweist, oder wenn sich Ihr Guthaben länger als 3 Tage (72 Stunden) im Minus befindet. Des Weiteren berechnen wir Ihnen eine Gebühr von € 5,– gemäß Preisliste für die Sperrung.
Mittlerweile bietet das Unternehmen aber gar keine Prepaidkarte mehr an, stattdessen werden nur noch normale Handytarife und Allnet Flat vermarktet. Dieses Problem besteht also nur noch bei älteren Karten, die noch auf dem Markt sind.
Bisher gibt es dazu noch keine Urteile aber es kann durchaus sein, dass auch in solchen Fällen und bei solchen Beträgen die Richter zu Gunsten der Kunden entscheiden und auch die Gebühr von 5 Euro für eine Kartensperre (durch das Unternehmen) kann man durchaus kritisch hinterfragen. Im Zweifle heißt dass dann aber auch, dass man sich einen neuen Anbieter suchen muss.
Weitere rechtliche Themen (beispielsweise zum Verfall von Guthaben) haben wir hier zusammengestellt: Darf Prepaid Guthaben verfallen
Prepaid Anbieter und Karten im O2 Mobilfunk-Netz
Im O2 Netz gibt es derzeit mit die billigsten Prepaid Angebote auf dem deutschen Markt. Im O2 Netz sind dazu WLAN Call und VoLTE standardmäßig für alle Prepaid Angebote freigeschaltet – dafür gibt es weiter kein 5G und auch keine eSIM im Prepaid Segment.
Video: neues Guthaben auf die ALDI Karte laden
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FAQ rund um die ALDI Talk Prepaid Karten
ALDI bietet alle Prepaid Tarife und Flatrates im Mobilfunknetz von O2/Telefonica an. Andere Handynetze kann man bei ALDI nicht auswählen.
ALDI unterstützt bisher noch keine 5G Netzbereiche und hat daher derzeit noch keinen Zugriff auf diese neue Technik.
ALDI bietet bisher noch keine eSIM an, leider ist auch nicht bekannt, wann diese Technik für ALDI Kunden freigeschaltet wird.
Man kann bei ALDI immer wieder Datenvolumen (kostenpflichtig) nachbuchen, aber eine unlimited Prepaid Sim bietet ALDI bisher nicht.
Bei ALDI kann man sich auch mehrere Tarife holen und daher auch mehrere Simkartne nutzen. Mehrere Sim zu einem Tarif gibt es aber nicht, MultiSIM wird daher nicht unterstützt.
Ja, das ist ohne Probleme möglich, die Handykarten von ALDI Talk arbeiten auch in allen aktuellen iPhone Modellen.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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