Verzichtserklärung Prepaid als Vorlage zum Download und was man beachten sollte – Kündigungen im Prepaid Bereich sind in der Regel weniger ein Problem, da die Laufzeiten im Prepaid Vergleich meistens sehr kurz sind und in der Regel nicht über 28 Tage hinaus gehen. Daher ist meistens auch die Kündigung eher unbürokratisch und selbst wenn man den Termin einmal verpasst, zahlt man maximal einen weiteren Monat extra – ist also nicht ein Jahr erneut an den Tarif gebunden wie oft im Postpaid Bereich.
Im Gegenteil: im Prepaid Bereich werden inaktive Karten oft direkt vom Anbieter gekündigt (Ausnahmen bei Prepaid ohne Laufzeit) und in dem Fall müssen Kunden gar nichts weiter machen, sondern die Simkarte werden automatisch abgeschaltet und der Vertrag endet mit der Kündigung. Generell kann man also bei Prepaid Karten auch abwarten, bis der Anbieter kündigt.
Die Kündigung bei Prepaid Sim wird häufig auch Verzichtserklärung genannt, weil früher auf bestimmte Ansprüche verzichtet wurde. Mittlerweile reicht ein formloses Schreiben in der Regel als Kündigung aus, dennoch wird dieses häufig noch als Verzichtserklärung bezeichnet. Prinzipiell ist eine Verzichtserklärung aber nichts weiter als ein Kündigungsschreiben zu einer Prepaid Karte (teilweise noch mit der Angabe von Kontodaten zur Auszahlung von noch bestehendem Guthaben).
Inhaltsverzeichnis
Wann sollte man im Prepaid Bereich auf jeden Fall kündigen?
Eine Prepaid Kündigung folgt den gleichen rechtlichen Regelungen wie eine normale Kündigung auch und es gibt gute Gründe, selbst zu kündigen und nicht zu warten, bis der Anbieter dies tut. Generell sollte man in diesen Fällen selbst kündigen:
- bei der Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter
- wenn das restliche Prepaid Guthaben ausgezahlt werden soll
- als Statement, wenn man mit dem Anbieter aus welchen Gründen auch immer nicht einverstanden ist
Die Kündigung sollte dabei schriftlich erfolgen (das kann auch per Mail geschehen) und die notwendigen Daten enthalten, damit der Prepaid Anbieter die Kündigung auch einer Simkarte zuordnen kann. Man sollte also Rufnummer und/oder Kundennummer angeben, im besten Fall beides.
Wichtig ist dabei die Bestätigung der Kündigung. Der Anbieter muss auf die Kündigung reagieren und sowohl den Termin als auch die Kündigung bestätigen. Zu diesem Termin kann man sich dann einen neuen Anbieter suchen, falls notwendig.
Die Verzichtserklärung im Prepaid Bereich
Die Verzichtserklärung war lange Zeit ein Standardformular des jeweiligen Anbieters für die Kündigung im Prepaid Bereich und enthielt einige zusätzliche Angaben, die es im normalen Vertragsbereich nicht gebraucht hat. Mittlerweile ist dies aber überholt, die meisten Anbieter haben keinen eigenen Verzichtserklärungen mehr, sondern es reicht ein formloses Schreiben mit den wichtigsten Angaben zur Kündigung. Wir haben nachfolgende zwei Beispiele für so ein Schreiben (man kann es nach wie vor Verzichtserklärung nennen) aufgeführt. Diese Vorlagen lassen sich für alle Anbieter im Prepaid Bereich verwenden, sowohl D1 Prepaid Anbieter, Vodafone Prepaid Sim als auch O2 Prepaid Tarife lassen sich auf diese Weise kündigen. Auch eine Prepaid Freikarte muss gekündigt werden, denn dabei handelt es sich auch um einen normalen Prepaid Tarife (nur eben ohne Kaufpreis und Versandkosten).
Vorlage Prepaid Verzichtserklärung
Name .............................
Anschrift .............................
Kündigung / Verzichtserklärung
Handynummer .............................
Kundennummer .............................
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der o.g Handynummer und Kundennummer fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Rufnummer soll zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Bitte geben Sie daher die Rufnummer frei, eine Portierungsgebühr darf mittlerweile nicht mehr erhoben werden.
Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich inklusive dem Termin für das Ende des Vertrags.
Datum, Unterschrift .............................
Vorlage Prepaid Verzichtserklärung mit Auszahlung
Name .............................
Anschrift .............................
Kündigung / Verzichtserklärung
Handynummer .............................
Kundennummer .............................
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der o.g Handynummer und Kundennummer fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Rufnummer soll zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Bitte geben Sie daher die Rufnummer frei, eine Portierungsgebühr darf mittlerweile nicht mehr erhoben werden.
Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich inklusive dem Termin für das Ende des Vertrags.
Eventuell noch vorhandenes Prepaid-Guthaben überweisen Sie bitte auf folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: .............................
Name der Bank: .............................
IBAN: .............................
Datum, Unterschrift .............................
Gibt es ein Recht auf die Auszahlung von Guthaben?
Auf den meisten Simkarten ist bei der Kündigung noch ein gewisses Prepaid Guthaben vorhanden. Dieses Prepaid Guthaben darf auch nicht verfallen, sondern muss auf Wunsch des Kunden auch wieder ausgezahlt werden. Die Gerichte haben in dieser Frage immer sehr verbraucherfreundlich entschieden und es ist daher schon seit 2006 verboten, Prepaid Guthaben ersatzlos verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:
Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.
Geklagt hatte in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone, das Urteil war aber auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter und daher finden sich solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB.
Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthaben bei Beendigung eines Vertrages als legitimier Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:
Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.
Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden.
UPDATE: Es kamen einige Fragen zur Verjährung von Prepaid Guthaben und daher hier nochmal eine Präzisierung. Die Verjährung gilt auch bei Prepaid Guthaben und daher kann der Anbieter die Auszahlung von Guthaben 3 Jahren nach dem Ablauf des Jahres verweigern, in dem das Guthaben eingezahlt wurde. Man sollte also Guthaben nicht zu lange ungenutzt liegen lassen. Das ist auch keine Pflicht – Anbieter können auch danach noch Guthaben auszahlen, müssen es aber nicht mehr.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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