O2 Prepaid Allnet Flat
Prepaid Allnet Flat mit 6 GB ab 12.99 Euro mit 1,5 GB gratis Datenvolumen Dauerhaft und mit 5G Max Speed!
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »
Vodafone Callya Digital
Callya Digital 20 GB Prepaid Flat jetzt 3 Monate kostenlos mit Bonus-Code "Bonus60". Sim gratis holen und nutzen!
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »
Gratis Pixel 7a!
Kostenloses Pixel 7a zum Google Pixel 8 pro dazu: mit O2 Mobile M Vertrag mit 25 GB Datenvolumen und kostenloser Telefonie + SMS! Ab 49.99 Euro/Monat
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »
WhatsApp Sim
Satte 4.000 Frei-Einheiten im Monat für 10 Euro - wahlweise für Telefonie, SMS oder Internet nutzbar. Dazu WhatsApp-Flat. Hier holen!
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »

Negatives Guthaben auf der Prepaidkarte – darf die Sim ins Minus rutschen?

Negatives Guthaben auf der Prepaidkarte – darf die Sim ins Minus rutschen? – Wer eine Prepaidkarte kauft, geht in der Regel davon aus, dass nur das verbraucht werden kann, was vorher als Guthaben auf die Karte geladen wurde. Mit weiteren Kosten (auch bei leerer Karte) rechnen dagegen nur die wenigsten Kunden. Die Kostenkontrolle ist oft ein wichtiger Grund bei der Entscheidung für eine Prepaidkarte.

Tatsächlich ist dies nicht immer gleich der Fall. Denn bei vielen Prepaidanbietern ist es üblich, dass Telefonate und Datenverbindungen nicht automatisch getrennt werden, sobald man sein Guthaben aufgebraucht hat (Pseudo-Prepaid). So kann man, auch wenn das Geld eigentlich weg ist, immer noch weitersurfen und telefonieren, solange die Verbindung noch besteht. Erst wenn man dann selber die Verbindung getrennt hat, kann man nicht mehr anrufen, das Guthaben ist dann aber schon lange im Minus. Ehe man wieder anrufen kann, muss der Betrag mit einer neuen Guthabenkarte wieder ausgeglichen werden.

Ins Minus kann übrigens auch kommen, wer einen Anbieter hat, der nur ein sogenanntes Pseudo-Prepaid anbietet: Denn obwohl man auch beim Pseudo-Prepaid eben anders als bei einem Vertrag nur mit vorausbezahltem Guthaben telefonieren kann, gibt es keine direkte Abrechnung des verbrauchten Betrags. Bei richtigem Prepaid wird das Geld sofort und ohne Verzögerung schon beim Telefonieren oder Simsen abgezogen und man weiß immer genau, wie viel Geld noch übrig ist. Bei Anbietern von Pseudo-Prepaid dauert es aber, bis das Guthaben neu berechnet wird. Bei Sonderrufnummern oder Auslandsgesprächen können dann durchaus ein paar Tage vergehen, ehe der Betrag abgezogen wird. Wer da gedankenlos telefoniert, kann nach einigen Tagen schon mal richtig tief ins Minus rutschen. Die tatsächliche Kostenkontrolle gibt es nur bei echtem Prepaid.

HINWEIS Es gibt mittlerweile kaum noch Angebote mit Pseudo-Prepaid auf dem Markt. Das ist gut für die Kunden – es gibt weniger Möglichkeiten, ins Minus zu rutschen.

Die Frage ist dann, wie legal ist solches negative Guthaben auf einer Prepaidkarte und wäre es an sich nicht Aufgabe des Anbieters dazu zu sorgen, dass kein negativer Saldo bei einer Prepaidkarte bestehen kann? Auf Deutsch: Muss ein Kunden das Minus auf einer Prepaid Karte ausgleichen oder hat ein Anbieter in solchen Fällen einfach Pech gehabt?

BGH hat ein Machtwort gesprochen

Mittlerweile gibt es aber sehr kundenfreundliche Urteile, die negatives Guthaben nicht als ein Problem der Kunden ansehen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Discounter DiscoTel (Drillisch) und sowohl das LG München als auch das OLG München entschieden zu Gunsten der Verbraucher. Die Richter stellten dabei fest, dass die Regelungen zum Ausgleich von Minus-Guthaben gegen den Sinn von Prepaid Karten verstößt. In der Begründung zum Urteil heißt es:

… Prepaid-Verträge sind dadurch gekennzeichnet, dass der Kunde Leistungen nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn er diese im Voraus bezahlt (=Prepaid). Der Vorteil für den Kunden liegt in der Kostenkontrolle. Durch die Vorauszahlungspflicht geht der Kunden davon aus, dass die Leistungen, die er in Anspruch nimmt, bereits von ihm bezahlt wurden und er nicht mit weiteren Kosten rechnen muss. Nachträgliche Zahlungsverpflichtungen widersprechen der Natur des Prepaid-Vertrages und gefährden dessen speziellen Vertragszweck, nämlich die Kostenkontrolle. …

Allerdings sind diese Urteile mittlerweile durch ein neueres Urteil des Bundesgerichtshofes (BHG) aufgehoben. Der BGH  (III ZR 33/14)  geht davon aus, das ein negatives Guthaben auf einer Prepaidkarte nicht in jedem Fall rechtswidrig sein muss. Im Urteil heißt es:

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über vorausbezahlte Mobilfunkleistungen („prepaid“-Vertrag), in der geregelt ist, dass bei Roamingverbindungen, bei Verbindungen zu Premiumdiensten sowie bei über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommenen Mehrwertdiensten die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können, so dass aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen kann, den dieser auszugleichen hat, ist wirksam, sofern diese Rechtslage klar und unmissverständlich verdeutlicht wird

Das Gericht unterteilt also die Nutzung von Prepaidkarten. Es gibt die normalen Dienste (wie Gespräche führen, SMS schreiben und Internet nutzen) und es gibt das Roaming und andere Premium-Dienste, die davon abgegrenzt sind. Solche Sonder-Dienste müssen in den AGB klar gekennzeichnet sein und der Kunde muss sie auch im normalen Betrieb erkennen, etwa durch eine spezielle Freischaltung.

Rechtsanwalt Jens Ferner schreibt zu diesem Urteil als Fazit:

  1. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei „Prepaid-Verträgen“ erst einmal die Erwartungshaltung des Verbrauchers besteht, dass ein Kostenrisiko über das vorhandene Guthaben hinaus nicht besteht.
  2. Der Mobilfunkprovider kann diese Erwartung mit klar formulierten AGB hinsichtlich „besonderer Leistungen“ ausräumen.
  3. Damit es sich um derart „besondere Leistungen“ handelt, müssen diese auch nach außen hin erkennbar für den Verbraucher als „besonders“ gekennzeichnet sein. Dies kann durch gesonderte Freischaltung der Leistungen erfolgen – auch automatisch zeitverzögert. In jedem Fall sehe ich die Pflicht der Provider, eine jederzeitige Möglichkeit der Sperrung der gesondert berechneten Leistungen anbieten zu müssen. Dies ergibt für mich dann auch, dass Altverträge eben nicht automatisch betroffen sind, die diese Anforderungen bei Vertragsschluss nicht erfüllt haben.
  4. Die vorliegende Entscheidung räumt also nicht die Verteidigungsoption gegen negative Salden bei Prepaid-Verträgen aus, es ist aber nicht mehr pauschal möglich. Wer von einer hohen Rechnung betroffen ist, hat zudem weiterhin die Möglichkeit, darauf zu verweisen, dass den Mobilfunkprovider bei „explodierenden Rechnungen“ Hinweispflichten und Fürsorgepflichten treffen.

Auf dieses Urteil können sich Kunden berufen, wenn ihre Rechnung im Minus sein sollte. Ob diese Regelungen auch bei kleineren Beträgen Anwendung finden kann ist aber nicht sicher. Im Zweifel kann es natürlich auch sein, dass der Mobilfunk-Anbieter in solchen Fällen von sich aus kündigt.

Die Urteile im Volltext bei der Verbraucherzentrale NRW:

Bei anderen Anbieter ist negatives Guthaben nach wie vor ein Thema. Callmobile (Pseudo-Prepaid) bietet bei den Tarifen beispielsweise keine vollständige Kostenkontrolle an und daher kann es sein, dass die Callmobile Prepaidtarife ins Minus rutschen. Das Unternehmen mahnt dann recht deutlich eine Ausgleich an:

Ihr Guthaben der callmobile-Mobilnummer XXXXXXXXXXX weist seit mehr als 24 Stunden einen negativen Betrag von € -0,33 auf.


Bitte beachten Sie, dass wir Ihre SIM-Karte für ausgehende Gespräche und Textnachrichten sperren, sobald Ihr Guthaben einen negativen Betrag von € 10,– aufweist, oder wenn sich Ihr Guthaben länger als 3 Tage (72 Stunden) im Minus befindet. Des Weiteren berechnen wir Ihnen eine Gebühr von € 5,– gemäß Preisliste für die Sperrung.

Mittlerweile bietet das Unternehmen aber gar keine Prepaidkarte mehr an, stattdessen werden nur noch normale Handytarife und Allnet Flat vermarktet. Dieses Problem besteht also nur noch bei älteren Karten, die noch auf dem Markt sind.

Bisher gibt es dazu noch keine Urteile aber es kann durchaus sein, dass auch in solchen Fällen und bei solchen Beträgen die Richter zu Gunsten der Kunden entscheiden und auch die Gebühr von 5 Euro für eine Kartensperre (durch das Unternehmen) kann man durchaus kritisch hinterfragen. Im Zweifle heißt dass dann aber auch, dass man sich einen neuen Anbieter suchen muss.

Weitere rechtliche Themen (beispielsweise zum Verfall von Guthaben) haben wir hier zusammengestellt: Darf Prepaid Guthaben verfallen

FAQ rund um Prepaid Guthaben

Kann man Prepaid Guthaben unbegrenzt nutzen?

Guthaben bei Prepaid Karten darf nicht mehr verfallen, Anbieter dürfen es aber dennoch inaktiv schalten und es nicht mehr für Gespräche und andere Dienste zulassen.

Darf Prepaid Guthaben verfallen?

Prepaid Guthaben darf nicht mehr verfallen, es muss zumindest ausgezahlt werden (das gilt auch für inaktives Guthaben).

Darf der Prepaid Anbieter die Sim kündigen?

Ja, wenn es festgesetzte Regelungen für die Kündigung der Sim gibt, darf diese auch der Anbieter nutzen.

Gibt es unbegrenztes Guthaben bei Prepaid Tarifen?

Derzeit bietet kein Anbieter komplett unbegrenztes Guthaben ohne jede Laufzeitbegrenzung an.

Darf die Auszahlung von Guthaben Gebühren kosten?

Die Auszahlung von Guthaben muss gebührenfrei erfolgen, mittlerweile gibt es Gerichtsurteile, die dies geklärt haben.

Kann man Guthaben auch während der Laufzeit auszahlen lassen?

Bisher bietet nur Fonic diese Möglichkeit an. Bei allen anderen Prepaid Tarifen muss man kündigen um das Guthaben auszahlen zu lassen.

Click to rate this post!
[Total: 2 Average: 1]

5 Gedanken zu „Negatives Guthaben auf der Prepaidkarte – darf die Sim ins Minus rutschen?“

  1. Sie haben mein Prepaid-Konto leider gesperrt– und nun??
    Nur Notrufe möglich. Kann auch nichts aufladen. Wrum wurde ich nicht informiert.
    Sollten Sie sich weiterhin nicht melden, wer ich mich an die ALDI-Leitung wenden.
    Tel. 01639874691

  2. Hallo,
    mir geht es genauso ich bin ja auch bereit zu zahlen aber es wird mir nicht mitgeteilt
    somit ist meine Karte gesperrt …. ich bin bei Vodafone callya

  3. Gedanke….Guthabenbon zb 5€, im Aldi für AldiTalk (Mobilfunk) oder im Lidl für Lidlconnect (Mobilfunk) (explizitem) jeweiligen Geschäft gekauft, in Kassenzettel form bekommen, aber noch nicht eingegeben. Zur Sicherheit ab fotografiert.
    Frage: Bleibt damit das Guthaben (in form des Auflade Code), noch zu gebrauchen? zb als Geschenk, oder selbst Nutzung etc., obwohl der Guthaben-Code kauf, an sich schon länger zurück liegt?

Schreibe einen Kommentar

Gratis Newsletter: Die neusten Handy Deals und Angebote!


Einfach anmelden und auf dem neusten Stand bleiben:




Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.