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Was tun, wenn der Anbieter Prepaid Guthaben nicht auszahlt?

Was tun, wenn der Anbieter Prepaid Guthaben nicht auszahlt? – Auf einer Prepaidkarten kann sich einiges an Guthaben ansammeln und nach der Kündigung wollen viele Kunden diese Guthaben wieder ausgezahlt bekommen. Mittlerweile ist dies gesetzlich auch geregelt – man kann sich also das Prepaid-Guthaben bei allen Anbietern wieder auszahlen lassen.

In der Praxis gibt es dabei aber immer wieder Probleme und oft machen es die Prepaid Anbieter den Kunden gar nicht so einfach, an ihr Guthaben zu kommen. Es gibt immer wieder Berichte, dass Auszahlungen verweigert werden oder lange dauern, aktuell sind Fälle bei den Congstar Prepaid Karten bekannt, aber auch bei ALDI Talk und den O2 Freikarten.

Nutzer sind in solchen Fällen natürlich nicht rechtlos, sondern können sich auf die geltenden Gesetzeslage berufen. Die Urteile in den letzten Jahren sind sehr verbraucherfreundlich ausgefallen und haben die Handhabe der Kunden gegen unwillige Anbieter gestärkt.

Gibt es einen Anspruch auf die Auszahlung von Guthaben?

In den letzten Jahren gab es verschiedene Urteile zum Thema Prepaid Guthaben und dessen Auszahlung und alle gegen sehr verbraucherfreundlich davon aus, dass Guthaben auf einer Prepaidkarte nicht einfach verfallen darf, sondern wieder an den Kunden auszuzahlen ist. Dazu darf die Auszahlung nicht zu kompliziert gehalten sein und muss auch ohne Simkarte durchgeführt werden (beispielsweise bei Verlust der Handykarte).

Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthabens bei Beendigung eines Vertrages als legitimer Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:

Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-​Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.Die Beklagte räumt dem Kunden eben nicht „großzügiger Weise“ einen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens ein, sondern der Anspruch bestände auch ohne die Regelung in Ziffer 4.9 der Prepaid-AGB. Dies bedeutet, dass sowohl die Begründung der Kostenpflicht in Ziffer 4.9, als auch die konkrete Bestimmung der Höhe in der Preisliste unwirksam sind. Dabei ist es auch ohne Bedeutung, ob der Beklagten bei der Auszahlung eines Guthabens besondere Aufwendungen entstehen. Den Aufwand zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen muss die Beklagte von vornherein einkalkulieren.

Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden. Dies gilt für alle Prepaid Anbieter. Es ist dabei unabhängig ob man eine D1 Prepaid Karte, einen Vodafone Prepaid Tarif oder eine O2 Prepaid Sim nutzt. Auch Prepaid Allnet Flat oder Prepaid Freikarte spielt keine Rolle bei dieser Frage, die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Anbieter und Angebote.

Aktuell gibt es einige Probleme bei der Auszahlung, wenn der es einen Besitzerwechsel gab und der aktuelle Besitzer und der ursprüngliche Besitzer eine Sim nicht identisch sind. Auch ein Besitzerwechsel wird dann oft nicht durchgeführt. Diese Fälle sind aktuell noch in Klärung und es bleibt abzuwarten, wie dies ausgeht.

Die meisten Anbieter zahlen Prepaid-Guthaben allerdings nur aus, wenn die Simkarte gekündigt wurde. Fonic ist hier die einzige Ausnahmen: bei diesem Anbieter kann man das Guthaben quartalsweise auch wieder auszahlen lassen, wenn der Tarif noch läuft.

Probleme bei der Auszahlung bei Prepaid Sim mit Pseudonymen

Der Anbieter kann die Auszahlung von Prepaid-Guthaben verweigern, wenn die Kundendaten nicht korrekt oder unvollständig sind. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

Gründe für die Verweigerung

  • Identitätsprüfung: Anbieter sind verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Wenn die Daten nicht übereinstimmen, kann dies zur Verweigerung der Auszahlung führen.
  • Betrugsprävention: Falsche oder unvollständige Kundendaten können auf einen möglichen Betrug hindeuten. Anbieter haben das Recht, aus Sicherheitsgründen zurückhaltend zu sein.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): In den AGB des Anbieters sind häufig Regelungen zu finden, die die Auszahlung von Guthaben bei fehlerhaften Daten betreffen.

Was zu tun ist

  • Daten überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kundendaten korrekt sind und mit den Angaben übereinstimmen, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben.
  • Kontaktieren Sie den Kundenservice: Wenn es Unstimmigkeiten gibt, wenden Sie sich an den Kundenservice des Anbieters, um das Problem zu klären und gegebenenfalls Ihre Daten zu aktualisieren.

Es ist wichtig, dass Ihre Kundendaten immer korrekt und aktuell sind, um Probleme bei der Auszahlung von Prepaid-Guthaben zu vermeiden. Eventuell sollte man vor der Auszahlung die Daten noch korrigieren um Probleme zu vermeiden.

Was kann man tun, wenn der Anbieter Guthaben nicht auszahlt?

Sollte es Probleme mit der Auszahlung von Guthaben geben, haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. in jedem Fall sollte man die Kommunikation mit dem Anbieter archivieren und sichern um nachweisen zu können, dass man tatsächlich bereits die Auszahlung beantragt hat. Das ist etwas kompliziert, wenn man dies beispielsweise im Online-Chat des Anbieters getan hat, daher sollte man bei Probleme die Auszahlung auf jeden Fall nochmal per Mail oder Brief offiziell und dokumentiert anfordern.

Gibt es danach immer noch keine Reaktion kann man sich an verschiedene Stellen wenden:

  • Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde und gleichzeitig Schlichtungsstelle für die Telekommunikationsbereich und nimmt auch Beschwerden von Verbrauchern zu diesem Thema entgegen. Bei Schwierigkeiten kann man sich daher an die BNetzA wenden und diese kann bei Probleme direkt gegen die Anbieter vorgehen. Auf diese Weise werden Probleme auch gleich dokumentiert und offiziell gemacht, so dass auch andere Verbraucher sehen können, wenn es Probleme gibt. Mehr dazu: Kundenschutz Telekommunikation
  • Die Verbraucherzentrale vor Ort ist immer ein guter Ansprechpartner bei rechtlichen Problemen dieser Art und kennt sich in der Regel auch bei Schwierigkeiten mit Telko-Anbietern aus. Anfragen von einer Verbraucherzentrale haben oft eine höhere Relevanz bei den Discountern. Allerdings kostet es auch 30 Euro, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, daher sollte man überlegen, ob sich dies wirklich lohnt.
  • Im letzten Fall kann man natürlich auch einen Anwalt einschalten, wobei sich das natürlich nur lohnt, wenn es um wirklich große Summen geht, denn ein Anwalt ist deutlich teurer als die Verbraucherzentrale.

Der günstigste Weg führt immer über die Bundesnetzagentur, da eine Beschwerde hier erstmal kostenfrei ist und damit auch bei kleineren Beträgen lohnt.

Natürlich kann man auch versuchen, die Presse zu informieren und versuchen über Fernsehen, Rundfunk oder die Tageszeitungen Druck auf die Anbieter zu machen. Wie erfolgreich so ein Weg ist, lässt sich aber kaum sagen. Vor allem bei kleinen Beträgen wird eine fehlende Auszahlung wohl kaum eine Meldung wert sein. Unabhängig davon kann man es aber natürlich versuchen und hoffen, dass man eventuell nicht der einzige Betroffene ist und die Summe dann vielleicht doch zu einem passenden Beitrag führt.

Auch Postpaid: 225.000 Euro Auszahlung bei Easy Money von O2

Auszahlung gibt es auch bei Postpaid Tarifen, zumindest bei einigen. O2 hatte bei den Easy Money Tarifen 2 Cent Gutschrift pro Minute versprochen, wenn er angerufen würde. Ein Nutzer hatte dies mit 508 Simkarten ausgenutzt und so mehr fast 224.000 Euro Guthaben angesammelt. O2 hatte gegen die Auszahlung geklagt und vor dem 8. Senat des Oberlandesgerichts München verloren. Das Geld muss dem Kläger ausgezahlt werden, so die Richter.

In der Mitteilung zum Urteil heißt es:

Der Senat hat dann aber dem Hilfsantrag des Klägers auf Auszahlung des aufgelaufenen Guthabensbetrags in Höhe von 224.840,02 Euro zum Zeitpunkt der Beendigung der Verträge nebst Zinsen stattgegeben. Diese Guthabenshöhe beruhe auf Einzahlungen bzw. Aufladungen und auch aus im Easy-Money-Programm entstandenen Gutschriften, die nur einheitlich auf den Guthabenkonten geführt würden. Der Senat ist der Auffassung, dass die Beklagte von Anfang an konkret darlegen und beweisen hätte müssen, welcher Betrag davon auf die von ihr behauptete missbräuchliche Nutzung der „Easy-Money-Funktion“, z.B.  durch Nutzung von Wahlwiederholungs-Apps oder overlapping calls, entfalle. Dies habe die Beklagte erst eine Woche vor der mündlichen Verhandlung und damit nicht rechtzeitig getan. Da der Kläger diese verspätete Aufteilung in zulässiger Weise bestritten habe, wäre hierzu nunmehr eine Beweisaufnahme erforderlich, die den Rechtsstreit verzögern würde. Daher sei der verspätete Vortrag der Beklagten hierzu nicht mehr zu berücksichtigen.

Das ist natürlich ein Ausnahmefall und dürfte mit die höchste Summe sein, die im Mobilfunk jemals ausgezahlt wurden, aber es zeigt, dass Guthaben und Auszahlung nicht nur eine Leistung aus Gutmütigkeit der Anbieter sind, sondern es feste rechtliche Regelungen dazu gibt.

Video: Guthaben abfragen bei Vodafone

Sammlung von Urteilen zu dem Thema:



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6 Gedanken zu „Was tun, wenn der Anbieter Prepaid Guthaben nicht auszahlt?“

  1. Ich warte schon lange auf meine Auszahlung,mein Rest Guthaben von 35,53€Ich habe mehrmals E-mail an aldi Plus geschickt,das Formular mit meine Bankverbindung auch,bekomme keine Antwort das ist eine riesen grosse schweinerei, lohnt es sich eine anzeige zu machen,ich brauche das Geld dringend, ich bin eine Rentnerin und habe nur knapp 300 €zu verfügung

  2. Erstaunlicherweise werden die Anbieter nicht über die zähneknischend erfolgende Zahlung hinaus (wenn man hartnäckig genug ist) zur Rechenschaft gezogen.
    Es wäre zB möglich, chronisch auffällgen Dienstleistern wegen Unzuverlässigkeit eine GEWERBEUNTERSAGUNG auszusprechen. Wenn zB O2 oder AldiTalk sich neu aufstellen müsste, hätten solche Spielchen schnell ein Ende.

    Ich habe gerade von O2 mitgeteilt bekommen, bei meinem Antrag fehle die Kontonummer – dumm nur dass ich eine Kopie habe. Die Mitteilung erfolgte über eine Adresse, die nicht mehr funktioniert (kein noreply)

  3. Habe Debitel Light gerade zum 3. Mal angeschrieben. Hatten mir Vertrag gekündigt zum 26.04.2023 wegen Abschaltung veralteter Systeme. Erst brauchten sie 21 Tage für eine Endabrechnung, dann 60 Tage. Mal sehen wie lange sie nun brauchen. Es geht um NUR 10,75 Euro, aber mir ums Prinzip.

  4. Nachtrag:
    Habe heute die 10,75 Euro auf mein Konto erhalten. Man muss die Leute nur lange genug nerven, dann geht was

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