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Inaktive Prepaidkarten – darf der Anbieter einfach so kündigen?

Inaktive Prepaidkarten – darf der Anbieter einfach so kündigen? – Viele Prepaid Kunden haben bereits eine SMS oder eine Email von ihrem Anbieter bekommen, dass sie in einem bestimmten Zeitraum Guthaben aufladen sollen, sonst würde der Anbieter kündigen. Diese Schreiben sind nicht neu und werden bereits seit Jahren in dieser Form an die Kunden verschickt. So schreibt ein Verbraucher (in dem Fall mit einer Simyo Prepaidkarte) bereits 2011 in einem Forum:

In meinem Fall geht es um simyo, die auch noch gleich eine Aufladung von 15e verlangen, und das innerhalb der nächsten 2 Wochen! Nach 2 Wochen kommt dann eine Mail, man bekomme nun nochmal 2 Wochen Zeit zum Aufladen, die Karte werden schonmal auf nur noch angerufen werden geschaltet… und nach Ablauf der 2 Wochen abgeschaltet

Solche Kündigungen findet man in allen Netze und sie kommt sowohl bei den D1 Prepaid Angeboten, den Vodafone Prepaid Tarifen und auch den O2 Prepaid Sim vor. Auch Prepaid Freikarten werden irgendwann gekündigt.

Die Frage ist dabei immer die gleiche: ist so eine Kündigung durch den Anbieter rechtens bzw. darf ein Mobilfunk-Anbieter einfach so die Prepaidkarte kündigen?

Darf eine inaktive Prepaid Karten einfach so gekündigt werden?

Die Kündigung von Prepaidkarte bei Nicht-Nutzung ist leider derzeit in Deutschland Standard. Im Gegenteil gibt es tatsächlich nur wenige Angebote, die dauerhaft laufen und nicht gekündigt werden. Gerichte haben vor diesem Hintergrund bereits geurteilt, dass die Werbung mit Prepaid ohne Grundgebühr bzw Mindestumsatz nicht zulässig ist, da durch den Verfall doch eine Art Grundgebühr vorhanden ist. Hintergrund sind dabei in der Regel die AGB der jeweiligen Anbieter, die für Prepaidkarte nur eine kurze Laufzeit und sehr kurze Kündigungsfristen vor sehen. Das ist für Kunden natürlich auf der einen Seite positiv, denn sie bleiben mit Prepaid Tarifen flexibel. Auf der anderen Seite gelten diese kurzen Laufzeiten aber natürlich auch für den Anbieter – auch der Betreiber kann also mit einer relativ kurzen Frist kündigen.

Die Telekom hat für die MagentaMobil Prepaid Karte beispielsweise in den AGB festgehalten:

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Hier ist also von Anfang an klar geregelt, wie die Telekom kündigen kann und auch, dass dies möglich ist. Bei anderen Anbietern und Discountern finden sich in der Regel ähnliche Klauseln in den AGB (beispielsweise bei den Callya Freikarten oder auch den Congstar Prepaid Tarifen). Rein rechtlich ist dies also nicht zu beanstanden und es gibt derzeit auch keine Urteile, auf die man sich berufen könnte, um die Kündigung zu verhindern.

Was kann man im Falle einer solchen Prepaid Kündigung machen?

Wer ein Schreiben mit einer Kündigung erhalten hat (bzw. ein Schreiben mit der Ankündigung einer Kündigung), sollte in jedem Fall prüfen, ob die dort gemacht Angaben korrekt sind. So gibt es durchaus Fälle, dass Aufladungen nicht korrekt registriert wurden und trotz Aufladung eine Kündigung ausgesprochen wurde. So schrieb ein Nutzer im Congstar Forum:

Ich habe heute eine Ankündigung der Kündigung meines Prepaid – Vertrages, infolge wenig Nutzung und nicht Aufladung seit 15 Monaten, erhalten. Dies ist aber nicht korrekt. Meine letzten Aufladungen erfolgten am 10.02.14, am 11.02.14 und am 24.03.14. Warum erhalte ich diese Email? Ich bitte um Klärung.

Es lohnt sich also zu prüfen, ob die Bedingungen für eine Kündigung wirklich gegeben sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist es sinnvoll, sich mit dem Support in Kontakt zu setzen, um die Kündigung zu stoppen.

Unabhängig davon ist meistens auch direkt in der Benachrichtigung eine Möglichkeit angegeben, wie man die Kündigung stoppen kann. Bei den meisten Anbietern reicht es dabei, einen bestimmten Betrag (teilweise muss auch ein Mindestbetrag erreicht werden) aufzuladen. Dann gilt die Prepaid Karte wieder als aktiv und wird nicht gekündigt. In der Regel gibt es also bei einer Benachrichtigung zu einer Kündigung immer auch eine einfache Möglichkeit, diese Kündigung aufzuhalten.

Video: Die Vorteile und Nachteile bei Prepaid

Guthaben darf nicht verfallen

Sollte die Prepaidkarte gekündigt worden sein, heißt das aber nicht, dass damit alle Ansprüche des Kunden verfallen. Noch vorhandenes Guthaben auf einer Prepaidkarte ist auch nach einer Kündigung noch auszuzahlen und darf nicht ersatzlos verfallen. Diesen Punkt haben bereits mehrere Gerichte so fest gelegt (Prepaid Urteile im Überblick). So heißt es beim Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:

Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.

Auch wenn der Anbieter eine Prepaidkarte kündigt, hat man also nach wie vor Anspruch darauf, das nicht genutztes Guthaben wieder ausgezahlt wird. Um genau zu sein ist bei den meisten Prepaid Anbietern eine Kündigung die einzige Möglichkeit, wie man sich das Prepaid Guthaben wieder auszahlen lassen kann. Ausnahme hierbei ist Fonic. Das Unternehmen bietet an, das Guthaben quartalsweise auch wieder auszuzahlen, wenn die Karte aktiv ist.

Kritik an der Kündigung durch den Anbieter

Kunden fühlen sich durch die Prepaid Anbieter oft nicht gut informiert, was die Modalitäten einer Kündigung betrifft. Tatsächlich findet man die Regelungen für inaktive Karten oft nur im Kleingedruckten oder den AGB des jeweiligen Anbieters und die Fristen und Voraussetzungen sind oft sehr unterschiedlich. Einige Anbieter schalten Karten bereits nach 6 Monaten auf inaktiv, andere warten 15 Monate damit. Teilweise muss aufgeladen werden, damit die Simkarte nicht inaktiv werden, bei anderen reicht es, eine kostenpflichtige Verbindung aufzubauen.

Dazu werden die Ankündigungen für die Kündigung oft nur per SMS verschickt. Wer die Karte also länger nicht nutzt, bekommt dann natürlich auch diese SMS nicht mit und wundert sich nur, wenn er die Simkarte einlegt und sie nicht mehr funktioniert.

Es gibt also durchaus einige Punkte, die man bei den Kündigungen der Prepaid Tarife durch den Anbieter bei Inaktivität auch kritisch sehen kann. Eine wirkliche rechtliche Handhabe dagegen gibt es aber nicht – wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich trotzdem bei den Verbraucherzentralen oder einem Anwalt nachfragen. Die Alternative ist in der Regel, die Simkarte mindestens einmal im Jahr mit neuem Guthaben aufzuladen. Das reicht in den meisten Fällen, um die Prepaid Tarife aktiv zu halten und sie nicht verfallen zu lassen. Eine Garantie dafür, dass der Anbieter nicht kündigt, gibt es aber nicht.

FAQ rund um Prepaid Guthaben

Kann man Prepaid Guthaben unbegrenzt nutzen?

Guthaben bei Prepaid Karten darf nicht mehr verfallen, Anbieter dürfen es aber dennoch inaktiv schalten und es nicht mehr für Gespräche und andere Dienste zulassen.

Darf Prepaid Guthaben verfallen?

Prepaid Guthaben darf nicht mehr verfallen, es muss zumindest ausgezahlt werden (das gilt auch für inaktives Guthaben).

Darf der Prepaid Anbieter die Sim kündigen?

Ja, wenn es festgesetzte Regelungen für die Kündigung der Sim gibt, darf diese auch der Anbieter nutzen.

Gibt es unbegrenztes Guthaben bei Prepaid Tarifen?

Derzeit bietet kein Anbieter komplett unbegrenztes Guthaben ohne jede Laufzeitbegrenzung an.

Darf die Auszahlung von Guthaben Gebühren kosten?

Die Auszahlung von Guthaben muss gebührenfrei erfolgen, mittlerweile gibt es Gerichtsurteile, die dies geklärt haben.

Kann man Guthaben auch während der Laufzeit auszahlen lassen?

Bisher bietet nur Fonic diese Möglichkeit an. Bei allen anderen Prepaid Tarifen muss man kündigen um das Guthaben auszahlen zu lassen.



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6 Gedanken zu „Inaktive Prepaidkarten – darf der Anbieter einfach so kündigen?“

  1. Leider wurde der Kommentar gelöscht.! Ein besonders harter Fall ist lidl connect zu 100% Vodafone wenn man nicht alle 3 Monate aufläd mindestens 5,00€ wird die Karte unwiederbringlich gelöscht angeblich gibt es eine email die ich bis heute nicht habe. Bei mir war das nur eine Reserve Karte die nicht ständig genutzt wird also ist das eine reine Geld Verbrennungskarte wenn man überlegt Internet tagesflat 1,99€ Telefon 0,09€ die Minute wie soll man das als normalo verbrauchen

  2. Bei meiner Frau und mir erschien heute auf dem Smart Phon die Nachricht: „Ihre Sim Karte ist gespert“.Ohne jede vorherige Ankündigung! Es handelt sich um Prepaid-Karten von Aldi Talk. Anscheinend will man die Prepaidkunden dazu zwingen jeden Monat für einen Bestimmten Betrag seine Sim aufzuladen. Dann kann ich mir auch einen Vertrag besorgen. Eine Prepaid Karte hat man doch weil man eben wenig telefoniert. Ja. Aldi hat es auch nicht mehr so leicht an anderer Leute Geld zu kommen.

  3. Eine Frechheit. Ich nutze JaMobil als Zweitnummer, auf die ich häufig angerufen werde (z.B. gebe ich diese Nummer bei Bestellungen an). Allerdings reicht das nicht aus, nein man muss auch noch mindestens 15 Euro aufladen. Für mich Erpressung, nichts anderes. Inaktiv heißt für mich, dass auf die Nummer auch nicht angerufen wird.

  4. Victoria – Ich nutze, ähnlich wie Du, eine JaMobil Karte für das Reservehandy im Auto, auch bei ebay Kleinanzeigen Verkäufen hat sich diese Karte als hilfreich erwiesen (wenn der Verkauf abgeschlossen ist, wird das Handy wieder abgeschaltet).

    Alle 15 Monate wird meine Karte inaktiv, wenn die erste Mail kommt, erkundige ich mich beim Service nach dem Datum. Einen Tag nach der inaktivierung rufe ich beim Service an und lasse die Karte wieder für 15 Monate freischalten – funktioniert problemlos und das Guthaben bleibt erhalten.

    Anderer Weg – ich habe mehrere JaMobil Karten, eine nutze ich mit Flatrate und Co (180 Tage Flat, 6 GB Internet für 29,99 €). Ich lasse das Guthaben der Karte, die droht inaktiv zu werden, auf die Hauptkarte übertragen und gebe de bedrohten Karte 15 € Guthaben – wieder 15 Monate Ruhe.

    Congstar ist eigentlich ein guter Haufen…

  5. Bin schwerbehindert zu 80 %; brauche Prepaid als Schutz,dürfen die kündigen,wenn man darauf angewiesen ist,bei Notfällen.

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