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Neue Urteile bei Prepaid und Mobilfunk

Im Bereich der Prepaid- und Handytarife gibt es immer wieder neue Urteile und Verstöße, die sich mit den AGB und Werbeversprechen der Mobilfunk-Anbieter beschäftigen. Die Gerichte sind dabei in den letzten jahren zunehmen verbraucherfreundlicher geworden und haben viele Klauseln in den AGB gekippt. Wir haben hier einen kleinen Überblick über aktuelle Urteile und Problemfälle zusammengestellt.

keine Anschlus-Sperrung bei kleinen Schulden

Die Drohung ist immer deutlich: Wenn ein Kunde seine Schulden bei einem Anbieter nicht bezahlt, wird der Anschluss gesperrt. Telefonieren, SMS schreiben oder auch im Internet Surfen ist dann nicht mehr möglich. Der Bundesgerichtshof hat dieses Problematik aber bereits vor einiger Zeit deutlich entschärft. Gesperrt werden darf erst, wenn der geschuldete Betrag 75 Euro überschreitet. Darüber hinaus muss die Sperrung auch rechtzeitig angekündigt werden um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren.

Beim Landgerichtes Baden-Baden wurde diese Regelung jetzt auch mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt. Ein gesperrte Festnetz-Anschluss (bei etwas mehr als 33 Euro Zahlungsrückstand) wurde auf die gerichtliche Verfügung hin wieder entsperrt.

Wann ist eine Flatrate eine Flatrate?

Allnet Flatrates und Flatrates allgemeine sind derzeit sehr beliebt und jeder Anbieter startet neue Flat Angebot für SMS, Internet und Telefonie. Dabei beinhalten viele Flatrates Klauseln, die eine unbegrenzte (flat) Nutzung gar nicht erlauben. Oft ist an bestimmten Obergrenzen Schluss mit der Nutzung. Die Verbraucherzentrale NRW hat solche Praktiken jetzt abgemahnt:

„Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder Datenkommunikation, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung“ so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Beispielweise wurden SMS Flatrates bemängelt, die nur ein bestimmtes Kontingent an SMS (1000 oder 3000 pro Monat) enthielten. Ziel ist es die Unternehmen dazu zu bringen, nur dann mit Flat zu werben, wenn auch wirklich eine Flatrate angeboten wird. Betroffen von den Abmahnungen der Verbraucherzentralen waren beispielsweise Vodafone und auch O2 sowie die Telekom.

Darüber hinaus gibt es ein neues Urteil des LG Hamburg, das SMS Flatrates dann verbietet, wenn SMS ins Ausland nicht mit eingeschlossen sind.

Nachzahlung bei Prepaid unwirksam

Ein Urteil speziell aus dem Prepaid Bereich hat das LG München erlassen. Darin ging es um eine Klausel in den AGB eines Prepaidanbieters, in der es um den Ausgleich von eventuell negativen Guthaben ging. Der Discounter hatte wie folgt in den AGB formuliert:

Der Diensteanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können. Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen. Dies betrifft auch Kunden, die eine Zusatzoption mit einem Mindestverbrauch oder Freiminuten bzw. FreiSMS gewählt haben.

Trotz einer Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen Optionspreise (FlatratePreise, etc.), zu zahlen.

In dieser Nachschusspflicht sah das Landgericht einen Widerspruch zum Prepaidgedanken. Nutzer gingen davon aus, bei Prepaid nur zu bezahlen, was auch auf die Karte geladen wurde. Negatives Guthaben würde weder erwartet noch gewollt sein. Auch in den AGB kann ein solcher Anspruch nicht vereinbart werden.

Die Urteil sind in den meisten Fällen zu Gunsten der Verbraucher gefallen. Bei den Abmahnungen durch die Verbraucherschutzzentrale NRW ist noch nicht ganz klar, wie es weiter gehen wird. Entweder akzeptieren die Anbieter diese Regelung oder es muss vor Gericht geklagt werden.

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