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Wie lange sind EDEKA Smart Sim gültig und wann werden sie deaktiviert?

Wie lange sind EDEKA Smart Sim gültig und wann werden sie deaktiviert? – Die EDEKA Smart Sim Karten sind derzeit recht beliebt, denn man bekommt mit ihnen Zugang zum gut ausgebauten Telekom Netz zu Konditionen, die teilweise deutlich günstiger als direkt bei der Telekom sind. Daher greifen viele Nutzer zu diesen Prepaid Sim.

EDEKA Smart nutzt dabei für alle Simkarten und Angebote das Prepaid Prinzip. Man muss also erst Guthaben aufladen, bevor man die Handykarten des Unternehmens nutzen kann. Eine nachträgliche Rechnung mit Bankeinzug gibt es in dem Fall nicht. Verbraucher müssen daher immer dafür sorgen, dass genug Guthaben auf den Prepaid Karten von EDEKA ist.

Die Frage ist in vielen Fällen, was passiert, wenn man die EDEKA Sim Karten längere Zeit nicht nutzt. Die meisten Anbieter deaktivieren dann nach einiger Zeit erst das Guthaben und dann die Handykarten selbst, aber oft ist nicht ganz einfach herauszufinden, wann genau dies passiert. EDEKA Smart ist in diesem Zusammenhang erfreulich transparent und kommuniziert vergleichsweise gut, wann die Handykarten abgeschaltet werden. Das Guthaben wird dabei selbst nicht deaktiviert, aber nach 15 Monate ohne Aufladung werden die Handykarten direkt gekündigt (in dem Fall von Vertragspartner Telekom).

In den FAQ schreibt EDEKA sehr eindeutig:

Wie lange sind EDEKA Smart Sim gültig und wann werden sie deaktiviert? – Ihre EDEKA smart SIM-Karte wird von Seiten der Telekom Deutschland GmbH gekündigt, wenn Sie Ihre Karte innerhalb 15 Monaten oder mehr nicht aufgeladen haben. Wir empfehlen, Ihr Guthaben alle 12 Monate aufzuladen, um eine ungewollte Kündigung zu vermeiden. Ihr Guthaben können Sie, unter anderem, hier online aufladen. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie in unseren AGB.

Um die EDEKA Prepaid Tarife aktiv zu halten, sollte man also mindestens einmal pro 15 Monaten aufladen, EDEKA selbst empfiehlt sogar alle 12 Monate eine Aufladung um auf der sicheren Seiten zu sein.

Für die Verlängerung der Laufzeit macht es dabei keine Unterschied, wie man EDEKA Guthaben auflädt. Egal welche Variante man nutzt, sobald neues Guthaben auf der Sim ankommt, gibt es wieder 15 Monaten neue Laufzeit der Handykarten.

Prepaid Alternativen mit langer Laufzeit

Im Vergleich mit anderen Prepaid Tarifen sind 15 Monate Laufzeit durchaus lang. Teilweise werden Handykarten bereits nach 3 Monaten abgeschaltet. EDEKA Smart bietet also eher lange Laufzeiten. Es gibt aber auch noch Prepaid Sim mit längeren Laufzeiten und ohne Guthabenverfall.

Bisher gab es an der Stelle einen interessanten Congstar Tarif, aber diesen hat das Unternehmen mittlerweile eingestellt. Daher gibt es an der Stelle nur noch wenige Varianten, die ohne Aktivitätszeitfenster auskommen und alle sind angesiedelt im O2 Netz:

  • Discotel 6 Cent Prepaid Tarif* (laut Unternehmen ist das Guthaben unbegrenzt gültig und muss nicht abtelefoniert werden)
  • Simquadrat Prepaid Karte* (Update: Simquadrat bietet vor allem eSIM an und dies im O2 Netz. Nach eigenen Angaben deaktiviert der Anbieter die Sim nicht, unsere Testkarten sind auch noch alle aktiv.)

Ansonsten haben fast alle Prepaid Sim keinen längerfristigen Vertrag – das gilt aber eben auch für den jeweiligen Anbieter, der auch schnell kündigen kann. Die Auswahl in diesem Bereich ist wie gesagt gar nicht so groß.

Die Telekom Prepaid Anbieter im D1 Netz

Im D1 Netz der Telekom gibt es nicht nur die originalen Prepaid Tarife direkt von der Telekom, sondern mittlerweile eine ganze Reihe von D1 Prepaid Karten inklusive der Telekom Tochtermarke Congstar.

Guthaben darf dennoch nicht verfallen

Auch wenn eine Prepaid Karte nicht mehr gültig ist, kann der Anbieter dennoch nicht einfach das Prepaid Guthaben auf der Handykarte verfallen lassen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteile zum Thema Prepaid Guthaben und dessen Verfall.

Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Gerichte haben in dieser Frage immer sehr verbraucherfreundlich entschieden und es ist daher schon seit 2006 verboten, Prepaid Guthaben ersatzlos verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:

Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.

Geklagt hatte in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone, das Urteil war aber auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter und daher finden sich solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB.

Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthaben bei Beendigung eines Vertrages als legitimier Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:

Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-​Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.

Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden.

Video: Testbericht zu den EDEKA Smart Prepaid Karten

Weitere Artikel zu den EDEKA Smart Prepaid Sim

FAQ rund um Prepaid Guthaben

Kann man Prepaid Guthaben unbegrenzt nutzen?

Guthaben bei Prepaid Karten darf nicht mehr verfallen, Anbieter dürfen es aber dennoch inaktiv schalten und es nicht mehr für Gespräche und andere Dienste zulassen.

Darf Prepaid Guthaben verfallen?

Prepaid Guthaben darf nicht mehr verfallen, es muss zumindest ausgezahlt werden (das gilt auch für inaktives Guthaben).

Darf der Prepaid Anbieter die Sim kündigen?

Ja, wenn es festgesetzte Regelungen für die Kündigung der Sim gibt, darf diese auch der Anbieter nutzen.

Gibt es unbegrenztes Guthaben bei Prepaid Tarifen?

Derzeit bietet kein Anbieter komplett unbegrenztes Guthaben ohne jede Laufzeitbegrenzung an.

Darf die Auszahlung von Guthaben Gebühren kosten?

Die Auszahlung von Guthaben muss gebührenfrei erfolgen, mittlerweile gibt es Gerichtsurteile, die dies geklärt haben.

Kann man Guthaben auch während der Laufzeit auszahlen lassen?

Bisher bietet nur Fonic diese Möglichkeit an. Bei allen anderen Prepaid Tarifen muss man kündigen um das Guthaben auszahlen zu lassen.

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