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Welche Prepaid Karte läuft nicht ab?

Welche Prepaid Karte läuft nicht ab? – Im Prepaid Vergleich sind meistens in erster Linie die Preise und Konditionen der Prepaid Karten aufgelistet, aber es gibt darüber hinaus bei den Prepaid Sim noch einen wichtigen Faktor, der vor allem für Wenig-Nutzer interessant ist: die Nutzungszeit der Prepaidkarten. Fast alle Anbieter auf dem deutschen Markt arbeiten mit Fristen, innerhalb denen die Handykarten genutzt werden müssen, damit sie nicht deaktiviert werden. In dem Fall spricht man oft davon, dass eine Prepaid Karte abläuft und danach nicht mehr genutzt werden kann. Daher suchen Verbraucher oft nach Angeboten, die nicht ablaufen und die man daher lange nutzen kann, ohne das man immer wieder nachladen muss.

Läuft nicht ab kann dabei im Prepaid Bereich zwei Sachen bedeuten:

  • die Sim Karte wird wegen Inaktivität vom Anbieter gekündigt und ist dann natürlich nicht mehr nutzbar
  • das Prepaid Guthaben wird vom Anbieter inaktiv geschaltet und kann nicht mehr genutzt werden. Die Handykarte kann aber weiter verwendet werden, wenn man neues Guthaben nachlädt. Meistens folgt nach der Abschaltung des Guthabens aber auch früher oder später die Kündigung der Prepaid Karte.

Wenn eine Prepaid Karte nicht ablaufen soll, dann muss sie beide Bedingungen erfüllen, also sowohl nicht gekündigt werden und auch kein Guthaben haben, das inaktive geschaltet wird. In diesem Artikel soll es darum gehen, welche Möglichkeiten es in diesem Bereich bei Prepaid Karten noch gibt und welche Karten auf dem Markt wirklich nicht verfallen

HINWEIS Inaktives Guthaben kann meistens durch eine Aufladung recht einfach wieder aktiviert werden und auch Kündigungsankündigungen kann man oft wieder rückgängig machen. Mehr dazu: Prepaid Karten soll gesperrt werden – das sollte man jetzt tun

Netzclub: Eine Prepaid Simkarte nicht abläuft

Generell arbeiten fast alle Prepaid Anbieter mit einer bestimmten Laufzeit und das bedeutet, dass fast jeder Sim Karte auf dem Markt irgendwann verfällt. Eine Ausnahme ist dabei Netzclub, denn das Unternehmen arbeitet generell mit einer sehr langen Laufzeit (bis zu 8 Jahre sind dabei berichtet) und bisher sind auch keine Fälle bekannt, in denen Netzclub Guthaben oder die Simkarte des Discounter gekündigt worden wäre.

Wie empfehlen daher aktuell die Netzclub Prepaid Karte im O2 Netz als beste Alternative für Prepaid Karten, die nicht anlaufen. Der Tarif der Netzclub Freikarte sieht dabei wie folgt aus:

  • 9 Cent pro Minute in alle deutschen Netze
  • 9 Cent pro SMS in alle deutschen Netze
  • Internet Flat mit 200MB LTE kostenfrei dazu (werbefinanziert) – aktuell der einzige Tarif auf dem Markt, der eine kostenlose Flat dieser Art bietet
  • ohne Grundgebühr, ohne Mindestumsatz
  • Netzclub Prepaid Tarife im Überblick*

Die Netzclub Prepaid Sim ist dazu als komplett kostenlose Freikarte zu bekommen. Es gibt also weder einen Kaufpreis noch Versandkosten oder einen Anschlussgebühr. Daher hat man auch kein finanzielles Risiko, wenn man die Handykarte nutzt.

HINWEIS Wer 100% Sicherheit haben möchte, dass der Tarif nicht ausläuft, sollte zu einem Postpaid Tarif greifen. So lange da die monatliche Gebühr gezahlt wird, kann man den Handyvertrag auch nutzen, selbst bei den Angeboten mit kurzer Laufzeit (mehr dazu)

Sim Karten im Postpaid Bereich, die nicht ablaufen

Prepaid Sim auf Rechnung haben in der Regel eine monatliche Gebühr und können daher nicht kostenlos genutzt bzw. liegen gelassen werden. Daher gibt es in diesem Bereich keine wirklichen Alternativen zu Prepaid Angeboten ohne monatliche Kosten.

Es gibt aber noch einige ältere Tarife (beispielsweise den Simply 8 Cent Tarif) der ohne Kosten und ohne Kündigung auskommt. Allerdings kann man diese Alttarife nicht mehr neu buchen, sondern nur noch gebraucht bekommen. Daher lohnt es sich in dem Fall auf Gebraucht-Portalen zu schauen, ob solche Alttarife noch angeboten werden.

Darf Prepaid Guthaben ablaufen?

Bei der Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Deaktivierungen ist es wichtig, zwischen dem aufgeladenen Guthaben und der SIM-Karte bzw. dem Prepaid-Vertrag zu unterscheiden.

Das Guthaben gehört in jedem Fall dem Kunden und darf laut höchstrichterlichen Urteilen nicht verfallen. Selbst nach Beendigung eines Vertrages hat der Kunde das Recht, sich dieses Guthaben auszahlen zu lassen. Auch wenn das Guthaben nicht mehr aktiv ist, haben Kunden Anspruch auf eine Auszahlung (weitere Informationen dazu finden sich bei der BNetzA). Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Anspruch nicht unbegrenzt besteht. Wenn sich ein Kunde über mehrere Jahre hinweg nicht um die Auszahlung seines Guthabens kümmert, besteht das Risiko, dass dieses verfällt und kein Anspruch mehr auf Auszahlung besteht.

Anders verhält es sich bei der SIM-Karte und dem Vertrag selbst. Es gibt kein Recht darauf, dass ein Anbieter einen Vertrag dauerhaft aufrechterhalten muss, da auch das Kündigungsrecht für Anbieter gilt. Innerhalb der festgelegten Fristen (in der Regel in den AGB geregelt) kann ein Anbieter daher einen Tarif kündigen. So beispielsweise formuliert O2 in den AGB für Prepaid-Karten:

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Telefónica Germany mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.  Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Vergleichbare Regelungen finden sich auch in den AGB anderer Anbieter.

Die Simkarten und Prepaidverträge können also durchaus vom Anbieter gekündigt werden, der Anspruch auf das Guthaben auf der Karte bleibt dadurch aber erhalten. Man kann es nur nicht mehr für Mobilfunk-Dienstleistungen einsetzen.



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