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Prepaid und SCHUFA – das sollte man zu Prepaidkarte und Tarifen wissen

Prepaid und SCHUFA – das sollte man zu Prepaidkarte und Tarifen wissen – Die SCHUFA Holding AG (früher SCHUFA e. V. – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine zentrale Auskunftsstelle, die ursprünglich von den Kreditinstituten aufgebaut wurde und Daten über Kreditnehmer bzw. Kunden sammelt. Der Sitz der SCHUFA Holding AG ist in Wiesbaden.

Die SCHUFA bietet angeschlossenen Unternehmen die Möglichkeit, Daten über Kunden zu hinterlegen und abzufragen. Gespeichert werden Daten über Vertragsverhältnisse und Kredite, persönliche Daten und negative Meldungen wie etwa geplatzte Schecks oder Kredite. Anhand dieser Daten können sich die Unternehmen schnell ein Bild darüber machen, ob ein Kunde einen Kredit oder Vertrag zuverlässig abzahlen/erfüllen wird oder nicht. Dieses System wird auch im Mobilfunk-Bereich genutzt, um neue Kunden beurteilen zu können.

Dabei sollte man zwei Punkte unterscheiden:

  • die Übermittlung der Daten des Kunden an die Schufa
  • eine Bonitätsabfrage bei der Schufa um zu ermitteln, wie gut oder schlecht die Bonität eines Neukunden ist

Die Datenübermittlung darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden geschehen. Beim Abschluss eines Handy-Vertrages gibt es daher in er Regel eine Einwilligungserklärung zur SCHUFA. Die Bonitätsabfrage kann dagegen auch ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt werden. Bei schlechter Bonität werden Handyverträge und Tarife dann in der Regel abgelehnt.

Prepaid Angebote trotz Schufa-Eintrag

Bei den Prepaidtarifen sparen sich viele Anbieter den Aufwand und die Kosten einer Bonitätsabfrage, da Kunden hier ohnehin nur das verbrauchen können, was vorher aufgeladen wurde. Es gibt also keine Möglichkeit, beim Anbieter Kosten ohne Gegenleistung zu verursachen. Das betrifft zumindest echtes Prepaid, bei Pseudoprepaid sieht es oft anders aus.

Einige Anbieter, die keine Bonitätsabfrage bei der Schufa durchführen und bei denen man auch bei schlechter Bonität eine Karte bekommen kann, haben wir hier zusammen gestellt:

  • Congstar: Das Unternehmen führt in den Congstar „Prepaid wie ich will“-Tarifen keine Bonitätsabfrage durch. Man kann diese Prepaidkarten daher auch mit negativen Einträgen bei der SCHUFA bekommen. Dies bezieht sich aber wirklich nur auf die Prepaidtarife des Unternehmens, in allen anderen Tarifen und bei Hardwareangeboten wird die Bonität vorher geprüft. Dazu sollte man die Simkarten dann mit Guthabenkarten aufladen, denn bei der Aufladung per Bankkonto wird doch eine Abfrage gemacht. Die Prepaid Tarife findet man direkt hier: Congstar Webseite*
  • Callya: Die Callya Prepaidkarte ist die originale Prepaid Handykarte von Vodafone und derzeit die schnellste Prepaid Simkarte auf dem deutschen Markt. Man bekommt die Vodafone-Tarife des Unternehmens auf Prepaid Basis daher auch mit Schufa-Einträgen und schlechter Bonität – eine Schufa-Abfrage wird erst gemacht, wenn man die Aufladung per Bankkonto nutzen will (beispielsweise bei Callya Digital). Die Prepaidkarten gibt es direkt hier: Webseite von Vodafone Callya*
  • Discotel: Discotel bietet seit Anfang 2016 neue O2 Prepaid Tarife mit LTE Anbindung und sehr preiswerten 6 Cent pro Minute und SMS in alle Netze. Die Tarife bekommt man ohne Bonitätsprüfung, das heißt auch bei negativen SCHUFA-Einträgen kann man diese Karte nutzen. Alle Details gibt es direkt unter auf der Webseite von Discotel*

Die Aufzählung ist nicht abschließend, es gibt noch andere Anbieter, die ebenfalls die Prepaidkarte ohne eine Abfrage der Bonität durchführen. Mit den hier genannten Tarifen gibt es aber in der Regel die wenigsten Probleme und die besten Erfahrungen.

ALDI Talk mit Schufa-Abfrage in besonderen Fällen

ALDI ist mittlerweile mit der größte Prepaid Anbieter auf dem deutschen Markt und macht es in Sachen Schufa den Kunden nicht einfach, herauszufinden, ob und wann Daten an die Auskunftei übermittelt werden. Unsere Anfragen dazu blieben bisher auch unbeantwortet. Generell wird beim Kauf und der Aktivierung der ALDI Talk Sim aber wohl keine Abfrage durchgeführt.

Anders sieht es dagegen aus, wenn man auf Aufladung per Lastschrift umstellt. Dann gibt es laut Datenschutzmerkblatt eine Abfrage der Bonität bei der Schufa:

Bei Verträgen, bei denen wir in Vorleistung gehen (z. B. Laufzeit
vertrag, Kauf auf Rechnung) und bei Verträgen, bei denen wir Ratenzahlung
oder Lastschriftverfahren anbieten, führen wir eine automatisierte
Entscheidungsfindung durch. Eine solche ausschließlich
automatisierte Entscheidungsfindung ist eine Entscheidung, die
auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und an der keine
natürliche Person beteiligt ist. Dabei werden personenbezogene
Daten verarbeitet, um bestimmte persönliche Aspekte (z. B. zuverlässige
Begleichung von Rechnungen) zu bewerten (Profiling).
Hierzu übermitteln wir die bei Vertragsabschluss angegebenen personenbezogenen
Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort,
E-Mail-Adresse, Bankverbindung) zur Bonitätsprüfung und zur Identitätsprüfung
(Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) grundsätzlich an eine oder
auch mehrere der oben genannten Auskunfteien.

Und im Datenschutz-Merkblatt ist mittlerweile festgehalten:

Wir übermitteln zum Schutz der Marktteilnehmer vor Forderungsausfällen
und Risiken personenbezogene Daten
über die Beantragung,
Aufnahme und Beendigung des Telekommunikationsvertrages
(Name, Anschrift, Geburtsdatum, Information über den Abschluss
dieses Telekommunikationsvertrags, Referenz zum Vertrag) an die
SCHUFA, wenn sich dahingehend aus den Verträgen eine hinreichende
Relevanz ergibt
(Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
Für eine zuverlässige Einschätzung der Kreditwürdigkeit ist ein
möglichst umfassendes Bild über bestehende finanzielle Verpflichtungen
wichtig. Hierzu trägt die Speicherung von Vertragsbeziehungen
aus dem Telekommunikationsbereich bei der SCHUFA bei.
Sollten Sie die Übermittlung an die SCHUFA nicht wünschen, schreiben
Sie bitte an [email protected].

Vor allem der letzte Passus ist sehr vage, konkrete Merkmale wann eine Abfrage gemacht wird, lassen sich dabei kaum ableiten. Generell sollte man daher derzeit davon ausgehen, dass ALDI Talk bei den eigenen Prepaid Karten eine Schufa Abfrage macht – auch wenn das sicher nur in wenigen Fällen tatsächlich der Fall ist.

Prepaid Anbieter und Karten im O2 Mobilfunk-Netz


Im O2 Netz gibt es derzeit mit die billigsten Prepaid Angebote auf dem deutschen Markt. Im O2 Netz sind dazu WLAN Call und VoLTE standardmäßig für alle Prepaid Angebote freigeschaltet – dafür gibt es weiter kein 5G und auch keine eSIM im Prepaid Segment.

Welche Aufgabe hat die SCHUFA bei Prepaid- und Handytarifen?

Aufgabe der Schufa ist es, ihren Partnern Informationen über Kunden zukommen zu lassen mittels denen sich ermitteln lässt, ob dieser Kunde ein guter oder schlechter Kunde sein wird. Dazu werden alle wichtigen Verträge gespeichert wie zum Beispiel Kontoeröffnungen usw. Wichtiger als diese Daten aber sind sogenannte Negativmerkmale: alle Merkmale die auf geplatzte Verträge hindeuten, gerichtliche Vollstreckungsbescheide und ähnliches.

Mittels der Daten kann sich jedes Unternehmen ein Bild über den Kunden machen und abwägen, ob es eine Kredit heraus gibt, ein Konto eröffnet oder lieber nicht. Im Mobilfunk-Bereich geht es dabei natürlich in erster Linie um die Frage ob ein Handyvertrag abgeschlossen wird oder nicht. Immerhin sind damit oft Geräte im Wert von mehreren hundert Euro verknüpft, da möchte jedes Unternehmen sich stellen, dass der Kunden auch monatlich pünktlich zahlt.

Die Entscheidung darüber, ob ein Handyvertrag zustande kommt oder nicht, liegt aber nicht bei der SCHUFA. Das Unternehmen stellt nur die Daten bereit, mit denen der Anbieter dann die Entscheidung für oder gegen einen Kunden trifft. Dabei sind die Unternehmen mehr oder weniger streng – Daten die eine Ablehnung bei einem Discounter bedeuten, können bei anderen Unternehmen durchaus zu einen Vertrag führen und umgekehrt.

Video: So bekommt man eine kostenlose SCHUFA Auskunft

Darf die Schufa einfach so eine Bonitätsauskunft erteilen?

Die Schufa selber bekommt die Daten von ihren Partnerunternehmen und aus öffentlichen Verzeichnissen. Bei jeder Kontoeröffnung muss man ein Formular unterzeichnen mit der man z.B. die Sparkasse ermächtigt, Daten an die Schufa zu übermitteln. Ohne diese Unterschrift gibt es meist auch kein Konto. Im Gegensatz dazu kann jedes Partnerunternehmen Kundendaten auch ohne Unterschrift bei der Schufa abfragen. Die ist auch vollkommen legal, denn der Kunde hat der Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA zugestimmt und damit auch, das Partnerunternehmen diese nutzen können. Die Abfrage der Bonität eines Kunden kann damit dann auch ohne Zustimmung durchgeführt werden.

Die Schufa sieht sich gerne als Schutz für die Kunden vor Überschuldung und Ähnlichem, letztendlich ist sie aber ein Instrument der Kreditinstitute und Unternehmen um sichere Geschäfte machen zu können.

Die Telekommunikationsbranche schließt mit ihrem Kunden in der Regel Verträge über 2 Jahre. Daher ist es für die Unternehmen wichtig zu wissen ob ein Kunde auch in 2 Jahren noch zahlungsfähig ist. Ebenso wichtig ist, wie viele Karten er bereits besitzt. Hat ein Kunde zu viele Karten gehen die Unternehmen davon aus, dass der Kunde lediglich das subventionierte Handy möchte und den Tarif wohl nicht nutzen wird.

Im Prepaid-Sektor sollte eine Schufa-Auskunft an sich kaum von Bedeutung sein. Immerhin werden hier die Karten vorher bezahlt und erst dann die Leistung in Anspruch genommen. Trotzdem werden häufig Daten von der SCHUFA abgefragt bzw. zur SCHUFA übermittelt.
Dies liegt in der Regel an Zusatzleistungen wie Roaming im Ausland die die Kostenkontrolle durchbrechen könnten und gegebenenfalls im Nachhinein abgerechnet werden. So fragt Callmobile derzeit nur dann Schufadaten ab, wenn man sich für 0900 Nummern und  Auslandstelefonie freischalten lässt.

Die Selbstauskunft bei der SCHUFA

Man hat als Kunden das Recht, sich die gesammelten Daten bei der SCHUFA kostenlos anzeigen zu lassen. Das Unternehmen selbst schriebt dazu:

Einmal im Jahr können Sie bei uns eine kostenlose Datenübersicht als stichtagsbezogene Kontrollinformation anfordern. Auf www.meineSCHUFA.de erreichen Sie das Downloadformular zur Bestellung. In der Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (sog. kostenlose Selbstauskunft) finden Sie alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert sind. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Datenübersicht sollten Sie keiner anderen Personen weitergeben, da sie zahlreiche persönliche Daten enthält. Dies können z. B. auch Bank- oder Kreditkartendaten sein, die niemand außer Ihnen selbst wissen sollte.

Dazu sollte man auch in jedem Fall nutzen.

Video: das kann man bei der SCHUFA abfragen

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