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Prepaid Rufnummer-Mitnahme: So einfach geht es

Rufnummer-Mitnahme: So einfach geht es – Die Zeit in der Mobilfunkbranche wandelt sich schnell: Ständig gibt es neue Angebote für Handy- und Prepaid  Smartphone-Tarife, die günstiger sind als der eigene Tarif. Wer nun wechseln möchte, muss seine Rufnummer auf den neuen Anbieter übertragen, wenn er sie behalten möchte. Bisher ein anstrengender und langwieriger Prozess. Dank einer neuen Gesetzgebung in den letzten Jahren hat sich der Prozess nun jedoch deutlich verbessert und vereinfacht. Nutzer haben dadurch auch bei Prepaid-Anbietern das Recht auf ihre Nummer – der alte Anbieter muss also in jedem Fall die Mitnahme der alten Rufnummer erlauben. Dazu muss die Freigabe mittlerweile auch kostenfrei sein. Das ist ein großer Unterschied zu den Regelungen davor. Die Mitnahme der Rufnummer darf also nichts mehr kosten und das gilt auch, wenn man die Rufnummer innerhalb eines Anbieter wechselt.

Die gesetzlichen Regelungen sind dabei für alle Prepaid Anbieter gleich. Es macht also keinen Unterschied ob man eine D1 Prepaid Sim, eine Vodafone Prepaidkarte oder einen O2 Prepaid Tarif nutzt. Auch Discounter wie Congstar, ALDI oder Blau sind davon genau so betroffen.

Das Recht auf die alte Rufnummer gilt auch für die neuen Prepaid Jahrespakete. Diese haben zwar 365 Tage Laufzeit, sind aber rechtlich wie normale Prepaid Karten einzuordnen. Die gilt auch für kostenlose Prepaid Karten.

Rufnummer-Mitnahme wurde kundenfreundlicher gestaltet

Bis vor einiger Zeit war es lediglich möglich, eine Rufnummer ab 123 Tage vor Vertragsende und bis 85 Tage nach dem Vertragsende zu einen anderen Anbieter mitzunehmen. Zudem war der Prozess oft durch viel Aufwand geprägt und zog sich lange hin. Seit mehreren Jahren ermöglicht es eine neue Novelle jedoch, die Rufnummer immer und jederzeit zu einen anderen Anbieter mitnehmen zu können, ganz egal, wie lange der alte Vertrag noch läuft. Dies sorgt für eine neue Flexibilität des Kunden bei seinen Mobilfunkverträgen. Der alte Vertrag läuft dann einfach mit einer neuen Rufnummer weiter. Die Bundesnetzagentur schreibt zu den neuen Rechten von  Verbrauchern in diesem Bereich:

Nach § 46 Abs. 4 TKG kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.

Zu beachten ist hierbei, dass bei einer vorzeitigen Portierung der Mobilfunkrufnummer der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter davon unberührt bleibt und Sie deshalb weiter verpflichtet sind, die Entgelte dafür zu entrichten. Hierauf hat der neue Anbieter vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.

Kurz gesagt: man hat jetzt in jedem Fall die Möglichkeit, die alte Rufnummer mitzunehmen, allerdings sind die neuen Anbieter nicht verpflichtet, diese auch aufzunehmen – es gibt nach wie vor Tarife und Prepaidkarten, bei denen man die alte Nummer nicht mit bringen kann.

Video: Die Mitnahme der alten Rufnummer im Prepaid Bereich

Die Kosten für die Mitnahme der Rufnummer

Die Mitnahme der Rufnummer muss mittlerweile kostenfrei sein. Auch Prepaid Anbieter dürfen KEINE Gebühren für die Mitnahme der alten Rufnummer verlangen und auch nicht für den Fall, dass ein Neukunde die alte Rufnummer mitbringen will. Ein Wechsel mit Rufnummer ist also mittlerweile komplett kostenfrei.

Früher verlangten die meisten Anbieter (egal ob Allnet Flat, Prepaid Simkarte oder Handytarif) für die Freigabe der jeweiligen Rufnummer einen Gebür von um die 30 Euro. Diese Gebühr ist in ihrer Höhe begrenzt, mehr als diesen Betrag dürfen die Anbieter auch nicht verlangen (weniger geht aber durchaus). Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur diese Gebühr sogar noch weiter abgesenkt. Anbieter dürfen nun nur noch 6,82 Euro (brutto) für die Freigabe der alten Rufnummer verlangen. Dieser Betrag muss auf der Prepaid Sim vorhanden sein, damit die Portierung durchgeführt werden kann. Man sollte also auf jeden Fall vorher noch das Guthaben prüfen und eventuell nachladen (überzähliges Guthaben kann wieder ausgezahlt werden).

So funktioniert die Mitnahme

Nach den neuen Vorgaben ist die Rufnummer-Mitnahme theoretisch ganz einfach geregelt. Wenn Sie sich für einen neuen Mobilfunkvertrag bei einem anderen Anbieter entschieden haben, so geben Sie bei der Beantragung des neuen Vertrags einfach an, dass Sie ihre Rufnummer von ihrem alten Anbieter mitnehmen möchten. Wichtig dabei ist, dass alle Daten zu Ihrer Person bei beiden Anbietern übereinstimmen. Zwischen den Anbietern werden dabei folgende Daten abgeglichen und diese müssen gleich sein:

  • die Rufnummer mit Vorwahl
  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum

Sollten sich dabei Unterschiede ergeben, wird die Portierung abgelehnt. Daher sollte man vor einer Mitnahme der alten Rufnummer die Daten prüfen und gegebenenfalls auch korrigieren.

Ihr neuer Anbieter sollte den Vorgang nun automatisch mit ihrem alten Anbieter bearbeiten, ohne, dass Sie sich weiter kümmern müssen. Sie müssen bei einer vorzeitigen Mitnahme den alten Vertrag nicht kündigen oder eine Begründung angeben, es genügt eine kurze Info an den bisherigen Anbieter.

Oft gibt es Angebote mit besonders viel Startguthaben, wenn man eine alte Rufnummer mitbringt. Bei der Kündigung beim alten Anbieter sollte man auch daran denken, das noch bestehende Guthaben auszahlen zu lassen. Verbraucher haben mittlerweile ebenfalls ein Recht auf das alte Guthaben auf der Prepaid Karten und für die Auszahlung dürfen keine Gebühren verlangt werden.

Video: Kann ich meine alte Rufnummer behalten



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