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Was ist die Zwangsaufladung bei Prepaid Sim Karten?

Prepaid Tarife haben in der Regel keine monatlichen Fixkosten, wenn man die Grundtarife nutzt. Viele der Simkarten werden auch direkt so beworben. Allerdings haben Prepaid Angebote dann doch oft eine eingebaute Grundgebühr, auch wenn diese recht niedrig ausfällt. Viele Tarife müssen nämlich mehr oder weniger regelmäßig aufgeladen werden, damit die Sim nicht verfallen. Auf diese Weise muss man beispielsweise bei einigen Anbietern 10 Euro im Jahr (geringere Beträge sind oft nicht möglich) aufladen, damit die Sim nicht deaktiviert werden.

 


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Was ist die Zwangsaufladung bei Prepaid Sim Karten?

Diese Aufladungen, die man tätigen muss, damit die Prepaid Karte aktiv bleibt, nennt man Zwangsaufladungen, weil sie vom Anbieter erzwungen sind, wenn man den Dienst weiter nutzen will. Oft sind Kunden von diesen Regelungen überrascht, denn man findet sie meistens nur im Kleingedruckten, während die Sim selbst oft als kostenlos und ohne Grundgebühr beworben wird. Nachgelagerte Kosten wie die Zwangsaufladung sind daher vielen Verbrauchern nicht bewusst.

HINWEIS Die Zwangsaufladung bei Prepaid Karten ist keine automatisch durchgeführte Aufladung. Es entstehen dadurch also nicht automatisch Kosten. Stattdessen ist die Drohung, dass die Sim Karte deaktiviert wird, wenn keine Aufladung durchgeführt wird. Der Zwang besteht also darin, dass die Handytarife deaktiviert werden, wenn die Aufladung zu lange nicht getätigt wurde.

In diesem Zusammenhang gab es auch schon gerichtliche Klärungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist beispielsweise gegen ALDI aktiv geworden, weil der Discounter die Sim mit „Kein Mindestumsatz“ beworben hatte, es aber dennoch Zwangsaufladungen gab, damit der Tarif länger aktiv genutzt werden konnte. Die Verbraucherzentrale war damit auch erfolgreich. Im Urteil des LG Essen gegen ALDI Talk heißt es beispielsweise zur Zwangsaufladung:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an ihrem Vorstand, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen betreffend Mobilfunkverträge gegenüber Verbrauchern auf der Webseite unter der URL www.alditalk.de für den Tarif „Aldi Talk Basis-Prepaid-Tarif mit der Angabe „Kein Mindestumsatz“ zu werben bzw. werben zu lassen, wenn Verbraucher regelmäßig Guthaben aufladen müssen, um das erworbene Aktivitätszeitfenster, in dem bestehendes Guthaben für Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden kann, zu verlängern, um eine Deaktivierung der SIM-Karte zu verhindern, die eintritt, wenn Verbraucher nach Ablauf des Aktivitätszeitfensters innerhalb der daran anschließenden zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit keine Neuaufladung von Guthaben vornehmen, wenn dies geschieht, wie nachfolgend abgebildet.

Generell ist die Zwangsaufladung im Prepaid Bereich durchaus erlaubt, der Anbieter darf nur nicht so tun, als gäbe es überhaupt keine Kosten für die Simkarte. Prepaid ohne Grundgebühr ist damit weiter möglich, aber eben unter Umständen nur dann, wenn man die Sim durch eine jährliche oder auch zweijährliche Aufladung aktiv hält.

HINWEIS: Der Verfall und die Laufzeit von Prepaid Sim sind oft sehr unterschiedlich geregelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind auch vergleichsweise komplex. Wir haben die Regelungen dazu hier zusammengefasst: Prepaid ohne Zwangsaufladung und mit langen Laufzeiten | Darf Prepaid Guthaben verfallen?

Ist die Zwangsaufladung rechtens?

Die Zwangsaufladung basiert auf dem Kündigungsrecht des Anbieters und ist daher nicht direkt zu beanstanden. Natürlich keine jeder Vertrag – und damit auch ein Prepaid Vertrag – von den Vertragsparteien wieder gekündigt werden. Dieses Recht haben nicht nur Verbraucher, sondern auch die Unternehmen.

Daher gibt es rein rechtlich auch wenig gegen diese Form der Aufladung einzuwenden: es ist ja keine direkt automatische Aufladung, sondern „nur“ eine Kündigung wegen Inaktivität und das ist natürlich ein Vertragsrecht, das kaum zu beanstanden ist. Es gibt lediglich die Pflicht, solche Kündigungen durch den Anbieter nach vorher bekannten Regeln durchzuführen. Daher sind diese Fristen in der Regel in den AGB mit erwähnt. Bei den Telekom Prepaid Tarifen heßt es beispielsweise:

Ein Vertragsverhältnis ohne Mindestvertragslaufzeit können Sie ohne
Einhaltung einer Frist kündigen. Von der Telekom kann das Vertrags-
verhältnis mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Im zweiten Satz ist damit das Recht der Kündigung auch für die Telekom als Anbieter geregelt. Auf diese Weise wird die Zwangsaufladung in einem vorher bekannten rechtlichen Rahmen gegossen und ist durch Gerichte kaum zu beanstanden.

Warum setzen Unternehmen auf Zwangsaufladungen bei Prepaid Sim?

Es gibt mehrere Gründe, warum Mobilfunkanbieter Zwangsaufladungen bei Prepaid-SIM-Karten verwenden:

1. Wirtschaftliche Gründe:

  • Verhinderung von Missbrauch: Prepaid-Karten werden oft für illegale Aktivitäten wie Spam oder Betrug verwendet. Zwangsaufladungen können dazu beitragen, diese Aktivitäten zu reduzieren, da sie die Kosten für die Nutzung einer Prepaid-Karte erhöhen.
  • Kostendeckung: Mobilfunkanbieter müssen die Kosten für die Bereitstellung von Prepaid-Diensten decken. Zwangsaufladungen helfen dabei, diese Kosten zu decken, da sie sicherstellen, dass alle Nutzer einen Beitrag leisten.
  • Gewinnsteigerung: Zwangsaufladungen können auch dazu beitragen, den Gewinn von Mobilfunkanbietern zu steigern.
  • Verhinderung von Identitätsdiebstahl: Prepaid-Karten werden oft für Identitätsdiebstahl verwendet, da sie anonym erworben werden können. Zwangsaufladungen können dazu beitragen, diesen Missbrauch zu reduzieren, da sie die Identifizierung der Nutzer erleichtern.

Zwangsaufladungen bei Prepaid-SIM-Karten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Es ist wichtig, diese Vor- und Nachteile abzuwägen, bevor man sich für eine Prepaid-Karte entscheidet.

Eine Prepaid Simkarte ohne Laufzeit, die nicht verfällt

Natürlich gibt es auch Prepaid Tarife ohne Zwangsaufladung, aber eher wenige. Die beste Simkarte, die nicht verfällt findet man mittlerweile wieder im Prepaid Bereich, es gibt einige neue Entwicklungen, die dies möglich gemacht haben. Konkret bietet Congstar aktuell die Möglichkeit, jeweils einen Cent kostenlos nachzuladen (wir von Congstar direkt übernommen) und die Simkarte aktiv zu halten.

Bei Congstar Prepaid-Karten gibt es normalerweise keine feste Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass man den Prepaid-Tarif jederzeit und täglich kündigen kann, ohne an eine bestimmte Frist gebunden zu sein. Die Laufzeit beträgt 0 Monate, sodass man die Tarife jederzeit beenden kann. Die SIM-Karte läuft normalerweise nach 15 Monaten ohne Aufladung ab, aber Congstar lädt automatisch und kostenlos 1 Cent auf, um die Karte aktiv zu halten. Dadurch gibt es keinen Zwang zur Aufladung oder Mindestaufladung beim D1 Prepaid Discounter.

Diese kurze Laufzeit gilt jedoch nur für den Grundtarif. Wenn man ein Paket oder eine Flat dazu bucht, zahlt man immer für jeweils 28 Tage und hat dementsprechend eine Laufzeit von 28 Tagen. Das Geld wird nicht zurückerstattet, wenn man vorzeitig kündigt. Das gleiche Prinzip gilt auch für das Jahrespaket, das für 365 Tage läuft. Dennoch ist Congstar eine hervorragende Option für Nutzer, die nach einer Prepaid-SIM-Karte ohne Laufzeit und Vertragsbindung suchen.

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Den Überblick über alle Prepaid-Tarife gibt es hier: Prepaid Vergleich.

Die Laufzeit von Prepaid Guthaben im Überblick

Die Gültigkeit von Prepaid-Guthaben und die Kündigungsfristen für inaktive SIM-Karten variieren je nach Anbieter. Im Überblick:

AnbieterGültigkeit des GuthabensKündigung bei Inaktivität
Telekom (MagentaMobil Prepaid)Guthaben bleibt für das laufende Jahr plus drei weitere Jahre bestehen (Verjährung).Kündigung nach ca. 2 Jahren Inaktivität; 112 Tage Zeit zur Reaktivierung nach Kündigungsmitteilung.
Vodafone (CallYa)Unbefristet gültig, solange die SIM aktiv bleibt. Aufladung verlängert Aktivitätszeitraum.Kündigung nach 90 Tagen Inaktivität; Vorankündigung per SMS, 4 Wochen Widerspruchsfrist. Reaktivierung innerhalb von 90 Tagen nach Kündigung möglich.
O2Guthaben bleibt unbefristet gültig, solange die SIM aktiv ist. Verjährung nach 3 Jahren nach Vertragsende.Kündigung nach 6–12 Monaten Inaktivität, je nach Tarif; Vorankündigung per SMS. Reaktivierung oft möglich, Details im Kundencenter.
Aldi TalkGültigkeit abhängig von Aufladebetrag: 6 Monate ab 5 €, 12 Monate ab 15 €.Kündigung nach 6–12 Monaten Inaktivität (Aktivitätszeitfenster); 3 Monate Sperrzeitraum zur Reaktivierung.
Lidl ConnectGültigkeit: 6 Monate ab 5 €, 12 Monate ab 15 €.Sperrung nach 6–12 Monaten Inaktivität; 3 Monate Zeit zur Reaktivierung über Hotline.
CongstarGuthaben unbefristet gültig, solange SIM aktiv. Verjährung nach 3 Jahren nach Vertragsende.Kündigung nach 12 Monaten Inaktivität; Vorankündigung per SMS. Reaktivierung abhängig vom Anbieter.
FonicGuthaben unbefristet gültig, solange SIM aktiv. Verjährung nach 3 Jahren nach Vertragsende.Kündigung nach 6–12 Monaten Inaktivität; Details in AGB oder über Kundenservice.
Netzclub (O2)Guthaben unbefristet gültig, solange SIM aktiv. Keine Zwangsaufladung bei Werbeeinwilligung.Keine Kündigung bei regelmäßiger Nutzung oder Werbeeinwilligung; sonst wie O2.

Wichtige Hinweise:

  1. Guthabenverfall: Seit einem BGH-Urteil von 2011 (Az. III ZR 157/10) darf selbst eingezahltes Prepaid-Guthaben nicht verfallen, sondern muss auf Antrag ausgezahlt werden. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre nach Vertragsende oder letzter Einzahlung. Bonus- oder Startguthaben ist davon ausgeschlossen.
  2. Aktivitätszeitraum: Die meisten Anbieter definieren einen Aktivitätszeitraum (6–24 Monate), in dem die SIM-Karte genutzt oder Guthaben aufgeladen werden muss, um eine Kündigung zu vermeiden. Ein Anruf oder SMS reicht oft nicht aus; eine Aufladung ist meist erforderlich.
  3. Kündigung und Reaktivierung: Anbieter sind verpflichtet, vor einer Deaktivierung per SMS oder E-Mail zu informieren. Nach einer Sperrung bleibt oft ein Zeitfenster (z. B. 90–112 Tage) zur Reaktivierung durch Aufladung oder Kontakt zum Kundenservice.
  4. Rufnummernmitnahme: Für eine Rufnummernmitnahme ist eine aktive Kündigung erforderlich. Seit 1.12.2021 ist die Portierung kostenlos.
  5. Automatische Aufladung: Einige Anbieter bieten automatische Aufladungen an, um eine Deaktivierung zu verhindern. Diese sollte deaktiviert werden, wenn die SIM nicht mehr genutzt wird, um unnötige Kosten zu vermeiden.


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