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Rufnummer mitnehmen bei Prepaid Karten – das sollte man beachten

Prepaid Karten werden oft als Sim ohne Laufzeit genutzt um auch schnell wieder wechseln zu können. Viele Verbraucher haben aber auch bereits die Prepaid Karte seit Jahren und sind daher vor allem mit der Rufnummer fest verbunden. Daher scheuen oft Nutzer den Wechsel, weil sie nicht sicher sind, ob man die alte und vertraute Rufnummer auch mit zu einem anderen Anbieter nehmen kann und befürchten, dass die Handy-Nummer verloren gehen könnte. An der Stelle können wir beruhigen:

  • die Mitnahme der alten Rufnummer ist auch im Prepaid Bereich ohne Probleme möglich und der alte Anbieter MUSS dies ermöglichen
  • es gelten die Regeln, die man auch von Handytarifen auf Rechnung kennt
  • die Rufnummer-Mitnahme kann sowohl zum Vertragsende als auch aus dem laufenden Vertrag erfolgen
  • Gebühren dürfen für die Mitnahme der alten Rufnummer NICHT mehr berechnet werden, daher muss man auch nicht mehr auf ausreichend Guthaben zu Vertragsende achten. Das gilt auch, wenn man die Rufnummer innerhalb eines Unternehmens zu andere Marken mitnimmt (beispielsweise bei Telefonica oder bei Drillisch).

Generell kann man daher auch im Prepaid Bereich wenig falsch machen, wenn man die alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen will. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Nutzerdaten bei neuem und alten Anbieter übereinstimmen. Alte Prepaid Sim konnte teilweise noch auf Fantasie-Namen angemeldet werden und sollten daher vorher auf die aktuellen Adressdaten korrigiert werden, sonst wird die Portierung abgelehnt.

HINWEIS: Die Vorgehensweise im Prepaid Bereich ist bei allen Anbieter und in allen Netzen gleich. Es macht also keinen Unterschied, ob man eine D1 Prepaid Sim, einen Vodafone Prepaid Tarif oder einen O2 Prepaid Karte nutzt. Auch die Art der Simkarte macht keinen Unterschied. Die Mitnahme der Rufnummer ist bei einer Prepaid Allnet Flat identisch mit der Vorgehensweise bei einer Prepaid Freikarte. Auch eSIM Prepaid Tarife nutzen die gleiche Vorgehensweise.

Rufnummernmitnahme bei Prepaid-SIM: So geht es

Die Rufnummernmitnahme bei einer Prepaid-SIM ist grundsätzlich einfach und kostenlos. Der Prozess kann jedoch je nach Anbieter variieren. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Portierung prüfen:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre alte Rufnummer portierbar ist. Prepaid-Karten sind in der Regel portierbar, es gibt jedoch Ausnahmen.
  • Prüfen Sie die Portierungsbedingungen Ihres alten Anbieters.

2. Anbieter wählen:

  • Wählen Sie einen neuen Anbieter und einen Tarif mit Rufnummernmitnahme.
  • Informieren Sie sich über die Portierungsfristen des neuen Anbieters.

3. Auftrag auslösen:

  • Stellen Sie den Antrag für die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter.
  • Sie benötigen dafür Ihre alte Rufnummer und die Kundendaten Ihres alten Anbieters.

4. Bestätigung erhalten:

  • Sie erhalten vom neuen Anbieter eine Bestätigung mit dem Portierungstermin.

5. Portierungsprozess:

  • Die Portierung erfolgt automatisch am Portierungstermin.
  • Sie werden von Ihrem alten Anbieter über die Abschaltung Ihrer alten SIM-Karte informiert.

6. Neue SIM-Karte nutzen:

  • Aktivieren Sie Ihre neue SIM-Karte des neuen Anbieters.
  • Ihre alte Rufnummer ist nun auf der neuen SIM-Karte aktiv.

Tipps und Tricks zum Mitnehmen der alten Prepaid Nummer

Grundsätzlich unterscheidet sich die Vorgehensweise und damit auch die Tipps zur Rufnummernmitnahme im Prepaid Bereich nicht von denen anderer Handytarife auf Rechnung. Die Bundesnetzagentur gibt folgende grundlegenden Hinweise bei der Rufnummern-Mitnahmen zu einem neuen Anbieter:

  • Planen Sie den Anbieterwechsel möglichst frühzeitig und beachten Sie die Kündigungsfrist, die Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Rechnung finden können.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Kundendaten bei dem bisherigen und dem neuen Anbieter übereinstimmen: Name, Anschrift, Geburtsdatum, die zu portierende Rufnummer.
  • Bei einem Umzug von Telekommunikationsdiensten haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

Weitere Tipps gibt es hier: erfolgreiche Rufnummernmitnahme

Man kann die Rufnummer auch noch mitnehmen, wenn der Handyvertrag bereits beendet ist. Es gibt in dem Fall einen gewisse Übergangszeit, in der die Anbieter die alte Rufnummer nicht weiter geben, sondern noch reserviert lassen. Diese Zeit beträgt 90 Tage nach dem Ende des Vertrags und innerhalb dieser 90 Tage kann man die alte Rufnummer auch noch ohne Probleme mit zu einem neuen Tarif oder zu einem neuen Prepaid Vertrag mit nehmen.

Man kann unter Umständen auch nach diesen 90 Tagen noch die Rufnummer mitnehmen, aber dann gibt es keine Garantie mehr. Falls der Anbieter die Rufnummer bereits weiter gegeben hat, ist sie dann weg. Eine Garantie auf die alte Nummer gibt es nur in den 90 Tagen nach dem Vertragsende der alten Prepaid Karte.

Erreichbarkeit auch bei Prepaid Karten sichergestellt

Viele Nutzer haben Angst, dass bei Probleme mit der Portierung die Erreichbarkeit nicht mehr sichergestellt ist oder sogar die Rufnummer verloren geht. Das ist mittlerweile unbegründet, denn die Regierung hat gesetzlich festgeschrieben, was bei Problemen passiert und welche Recht die Nutzer haben. Dies ist alles inzwischen sehr verbraucherfreundlich geregelt.

Auch hier schreibt die Bundesnetzagentur sehr konkret zu den Rechten von Prepaid Kunden:

Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie grundsätzlich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Mit Ihrem neuen Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung vereinbart sein. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.

Für diese Weiterversorgung darf der Anbieter allerdings auch ein Entgelt berechnen. Auf diese Weise kann es passieren, dass man noch eine Rechnung bekommt, auch wenn der alte Vertrag bereits ausgelaufen ist. Das ist aber eher selten, in der Regel funktioniert die Mitnahme der Prepaid Rufnummer ohne solche Verzögerungen.

Was kostet die Rufnummernmitnahme bei Prepaid Karten?

Die Kosten für die Mitnahme der alten Rufnummer wurden mehrfach angepasst und mittlerweile komplett gestrichen. Die Bundesnetzagentur hat dies für alle Anbieter so verordnet und daher gilt auch im Prepaid Bereich, dass die Mitnahme der Rufnummer keine Gebühren mehr kosten darf:

  • der alte Anbieter muss die Rufnummer kostenfrei freigeben und die Portierung zum neuen Anbieter in die Wege leiten
  • das gilt auch, wenn man die Rufnummer innerhalb eines Unternehmens zu einer anderen Marke mitnimmt – auch diese Form der Rufnummernmitnahme muss kostenfrei sein
  • der neue Anbieter muss die alte Rufnummer kostenlos mit in den Tarif übernehmen (eingehen Portierung).

Die Kosten für die Mitnahme der Rufnummer entfallen damit komplett. Das gilt für kostenlose Sim genau so wie für Prepaid Allnet Flat und sowohl für die D1 Prepaid Sim als auch für Prepaid Tarife im Vodafone Netz und die O2 Prepaid Karten.

Kann man die Rufnummer einer Prepaid Sim Karte überhaupt mitnehmen?

Seit dem 10. Mai 2012 wurde im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Regelung eingeführt, die das Recht auf die Rufnummer für den Kunden beinhaltet. Dies gilt auch für Prepaid Simkarten und generell für den Prepaid Bereich. Verbraucher haben also auch bei Prepaid Karten und beispielsweise auch bei den kostenlose Prepaid Sim wie der O2 Freikarte oder der Vodafone Freikarte das Recht, ihre alte Rufnummer mit zu einem anderen Anbieter zu nehmen. Im §46 TKG heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.

Was passiert mit der alten Sim Karte?

Nach der Mitnahme der Rufnummer zum neuen Anbieter kann die alte Simkarte bedenkenlos vernichtet oder weggeworfen werden. Die Handykarten enthalten keine aktiven Daten mehr, die sich einsetzen ließen und daher kann man sie in den Hausmüll werden. Sie lassen sich nach der Portierung der Rufnummer auch nicht mehr aktivieren. Früher gab es teilweise Kartenpfand-Verträge, aber diese sind mittlerweile höchstrichterlich nicht mehr erlaubt und daher dar ein Anbieter keinen Pfand mehr für Simkarten einbehalten.

HINWEIS: Man kann Rufnummern auch aus laufenden Verträgen mitnehmen. Dann bekommt man in der Regel sowohl eine neue generische Nummer für den alten Vertrag als auch eine neue Sim Karte. Auch dann ist die alte Sim nutzlos und kann weggeworfen werden.

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