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Benötigt man im Prepaid Bereich die Verzichtserklärung noch?

Im Prepaid-Bereich hat sich die Praxis der Verzichtserklärung in den letzten Jahren verändert, vor allem durch die gesetzlichen Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) seit Dezember 2021, die die Rufnummernmitnahme vereinfacht und kostenfrei gemacht haben. Viele Anbieter haben daraufhin ihre Prozesse angepasst, sodass eine separate Verzichtserklärung nicht mehr zwingend erforderlich ist, wenn man die Rufnummer mitnehmen möchte. Stattdessen reicht oft ein formloser Antrag oder die Beauftragung der Portierung direkt über den neuen Anbieter, der den Prozess dann mit dem alten Anbieter abwickelt.

 


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Anbieter ohne explizite Verzichtserklärung (Stand März 2025):

  1. Telekom (MagentaMobil Prepaid)
    Die Telekom hat den Prozess für die Rufnummernmitnahme vereinfacht. Eine explizite Verzichtserklärung ist nicht mehr zwingend notwendig. Wenn man die Nummer mitnehmen möchte, genügt es, beim neuen Anbieter die Portierung zu beauftragen. Die Telekom verlangt keine separate Kündigung oder Verzichtserklärung mehr, da die Portierung als stillschweigender Verzicht auf den Prepaid-Tarif gewertet wird. Restguthaben muss man jedoch aktiv zurückfordern.
  2. Vodafone (CallYa Prepaid Angebote)
    Auch Vodafone hat den Prozess gestrafft. Eine Verzichtserklärung ist nicht mehr explizit erforderlich. Der neue Anbieter initiiert die Portierung, und Vodafone gibt die Nummer frei, sofern die Kundendaten übereinstimmen. Eine formlose Kündigung oder ein Hinweis auf die Mitnahme reicht aus, falls man den Vorgang selbst steuern möchte.
  3. O2 (o2 Prepaid)
    Bei O2 ist es ähnlich: Die Rufnummernmitnahme läuft über den neuen Anbieter, und eine gesonderte Verzichtserklärung wird nicht mehr verlangt. Der Prepaid-Tarif wird automatisch beendet, sobald die Portierung abgeschlossen ist. Auch hier muss man Restguthaben separat anfordern.
  4. Aldi Talk
    Aldi Talk (im O2-Netz) hat den Prozess ebenfalls modernisiert. Eine Verzichtserklärung ist nicht mehr nötig – die Portierung wird über den neuen Anbieter geregelt, und Aldi Talk gibt die Nummer nach Datenabgleich frei. Der Tarif endet mit der erfolgreichen Übertragung. Das gilt für alle Prepaid Tarife von ALDI Talk.
  5. Congstar
    Congstar (im Telekom-Netz) verlangt keine separate Verzichtserklärung mehr. Die Rufnummernmitnahme wird durch den neuen Anbieter angestoßen, und Congstar behandelt dies als Kündigung des Prepaid-Tarifs. Wichtig ist, dass die persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.

Warum gibt es keine Verzichtserklärung mehr?

Die Vereinfachung hängt mit der gesetzlichen Regelung zusammen, dass die Rufnummernmitnahme ein Kundenrecht ist und keine zusätzlichen Hürden (wie Formulare oder Gebühren) entstehen dürfen. Viele Anbieter interpretieren die Beauftragung der Portierung durch den neuen Anbieter als ausreichenden „Verzicht“ auf den alten Tarif. Dennoch kann es je nach Anbieter sinnvoll sein, eine formlose Kündigung oder einen Hinweis auf die Portierung zu schicken, um sicherzugehen, dass der Vorgang reibungslos läuft und etwaiges Restguthaben ausgezahlt wird.

Ausnahmen und Hinweise:

  • Kleinere Discounter: Einige kleinere Prepaid-Anbieter (z. B. Lidl Connect, ja! mobil oder Penny Mobil) könnten theoretisch noch auf eine Verzichtserklärung bestehen, aber in der Praxis ist dies selten geworden. Meistens übernimmt der neue Anbieter den gesamten Prozess, und eine Mitteilung an den alten Anbieter ist optional.
  • Restguthaben: Selbst wenn keine Verzichtserklärung nötig ist, muss man bei fast allen Anbietern aktiv um die Rückerstattung von Restguthaben bitten, da dies nicht automatisch geschieht.

Die großen Netzbetreiber (Telekom, Vodafone, O2) und viele bekannte Discounter wie Aldi Talk oder Congstar nutzen im Prepaid-Bereich keine explizite Verzichtserklärung mehr. Der Prozess läuft meist über die Portierungsanfrage des neuen Anbieters. Um ganz sicherzugehen, sollte man die AGB des aktuellen Anbieters prüfen oder den Kundenservice kontaktieren, da es in Einzelfällen Abweichungen geben kann.

Opt-in statt Verzichtsverklärung

Im Prepaid-Bereich bedeutet das sogenannte Opt-in bei der Rufnummernmitnahme, dass dem bisherigen Anbieter vor einer regulären Kündigung oder Vertragsbeendigung ausdrücklich die Freigabe der Telefonnummer erteilt wird. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, wenn eine sofortige Übertragung der Rufnummer zu einem neuen Anbieter gewünscht ist und nicht erst das Ende der Vertragslaufzeit abgewartet werden soll.

Bei diesem Vorgang setzt man die Freigabe direkt beim bisherigen Anbieter – in der Regel über das Online-Kundenportal, die App oder die Service-Hotline. Daraufhin wird die Rufnummer für einen Zeitraum von 30 bis 90 Tagen für die Portierung freigeschaltet, sodass der neue Anbieter die Nummer innerhalb dieses Fensters übernehmen kann. Die bestehende Prepaid-Karte bleibt während dieses Prozesses aktiv, bis sie manuell gekündigt oder deaktiviert wird.

Ohne ein solches Opt-in lässt sich die Rufnummer erst nach der formalen Kündigung und dem eigentlichen Vertragsende portieren. Zudem ist bei Prepaid-Tarifen häufig eine Verzichtserklärung notwendig, mit der die Bestätigung erfolgt, dass auf das restliche Guthaben sowie die Karte verzichtet wird. Neben der zeitlichen Begrenzung des Opt-ins, die je nach Anbieter meist zwischen 30 und 60 Tagen liegt, müssen auch die persönlichen Stammdaten wie Name und Geburtsdatum bei beiden Anbietern exakt übereinstimmen, da die Mitnahme andernfalls fehlschlägt.

Zusammenfassend stellt das Opt-in die aktive Zustimmung zur vorzeitigen Rufnummernfreigabe dar. Wer seine Prepaid-Nummer direkt zu einem neuen Vertragspartner mitnehmen möchte, muss diese Freigabe rechtzeitig veranlassen und die Portierung beim neuen Anbieter innerhalb der Gültigkeitsfrist beauftragen.



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