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Kartenpfand und Papierrechnung: Drillisch unterliegt vor dem Bundesgerichtshof

Kartenpfand und Papierrechnung: Drillisch unterliegt vor dem Bundesgerichtshof – Der Bundesgerichtshof hat seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Mobilfunk-Bereich fort gesetzt. Der Mobilfunk-Betreiber Drillisch (unter anderem mit den Tochterunternehmen Maxxim, Discotel oder auch Smartmobil) hatte sich gegen ein Beanstandung durch die Verbraucherzentralen gewehrt und bis zum Bundesgerichtshof geklagt. Bereits das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main matte mit Urteil vom 9.01.2014 (1 U 26/13)gegen den Betreiber entschieden. Der Bundesgerichtshof (09.10.2014 – Az. III ZR 32/14)) bestätigte diese Entscheidung nun und erklärte zwei Klauseln aus den Drillisch AGB für unwirksam:

  • Kartenpfand: Das Unternehmen darf für nach Vertragsende nicht zurück geschickt Karten keine Betrag von 29.65 Euro in Rechnung stellen
  • Papierrechnung: Zusätzliche Kosten von 1.50 Euro pro Papierrechnung sind nicht erlaubt

Die Verbraucherzentralen hatten argumentiert, dass beim Kartenpfand dem Unternehmen kein Schaden enstünde, egal ob Simkarten zurück geschickt würden oder nicht. Immerhin würden die entsprechenden Simkarten ohnehin vernichtet werden. Eine weitere Nutzung ist nicht möglich.

Bei der Papierrechnung betrachtete die Verbraucherzentrale dies nicht als zusätzliche Dienstleistung für die ein Entgelt berechnet werden dürfte sondern als wichtiger Teil das Vertrages und daher im normalen Preis mit enthalten. Ausnahmen könnte es bei Unternehmen geben, die nur im Internet arbeiten und deren Karten nicht offline erhältlich sind.

Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Linie an und strich die beiden betroffenen Klauseln ersatzlos aus den AGB. Die Begründung des Urteils ist allerdings noch nicht öffentlich und wird in den nächsten Wochen erwartet.

Die AGB Änderungen betreffen aber in erster Linie ältere Verträge und Prepaidkarten aus den Jahren vor 2012. Die Unternehmen der Drillisch Gruppe verzichten seit 2012 auf einen Kartenpfand. Diese Verträge sind daher von diesem Urteil auch nicht mehr betroffen. Bei älteren Verträgen kann durch das Urteil des BGH aber auch kein Pfand mehr geltend gemacht werden.

Es bleibt unverständlich, warum Drillisch diese Frage bis zum Bundesgerichtshof durchgekämpft hat. Für die eigene Praxis scheint das Urteil kaum eine Rolle mehr zu spielen, es ist aber auf jeden Fall erfreulich, dass die Kunden in diesem Bereich jetzt Rechtssicherheit haben.

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