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Benötigt man im Prepaid Bereich die Verzichtserklärung noch?

Im Prepaid-Bereich hat sich die Praxis der Verzichtserklärung in den letzten Jahren verändert, vor allem durch die gesetzlichen Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) seit Dezember 2021, die die Rufnummernmitnahme vereinfacht und kostenfrei gemacht haben. Viele Anbieter haben daraufhin ihre Prozesse angepasst, sodass eine separate Verzichtserklärung nicht mehr zwingend erforderlich ist, wenn man die Rufnummer mitnehmen möchte. Stattdessen reicht oft ein formloser Antrag oder die Beauftragung der Portierung direkt über den neuen Anbieter, der den Prozess dann mit dem alten Anbieter abwickelt.

 


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Anbieter ohne explizite Verzichtserklärung (Stand März 2025):

  1. Telekom (MagentaMobil Prepaid)
    Die Telekom hat den Prozess für die Rufnummernmitnahme vereinfacht. Eine explizite Verzichtserklärung ist nicht mehr zwingend notwendig. Wenn man die Nummer mitnehmen möchte, genügt es, beim neuen Anbieter die Portierung zu beauftragen. Die Telekom verlangt keine separate Kündigung oder Verzichtserklärung mehr, da die Portierung als stillschweigender Verzicht auf den Prepaid-Tarif gewertet wird. Restguthaben muss man jedoch aktiv zurückfordern.
  2. Vodafone (CallYa Prepaid Angebote)
    Auch Vodafone hat den Prozess gestrafft. Eine Verzichtserklärung ist nicht mehr explizit erforderlich. Der neue Anbieter initiiert die Portierung, und Vodafone gibt die Nummer frei, sofern die Kundendaten übereinstimmen. Eine formlose Kündigung oder ein Hinweis auf die Mitnahme reicht aus, falls man den Vorgang selbst steuern möchte.
  3. O2 (o2 Prepaid)
    Bei O2 ist es ähnlich: Die Rufnummernmitnahme läuft über den neuen Anbieter, und eine gesonderte Verzichtserklärung wird nicht mehr verlangt. Der Prepaid-Tarif wird automatisch beendet, sobald die Portierung abgeschlossen ist. Auch hier muss man Restguthaben separat anfordern.
  4. Aldi Talk
    Aldi Talk (im O2-Netz) hat den Prozess ebenfalls modernisiert. Eine Verzichtserklärung ist nicht mehr nötig – die Portierung wird über den neuen Anbieter geregelt, und Aldi Talk gibt die Nummer nach Datenabgleich frei. Der Tarif endet mit der erfolgreichen Übertragung. Das gilt für alle Prepaid Tarife von ALDI Talk.
  5. Congstar
    Congstar (im Telekom-Netz) verlangt keine separate Verzichtserklärung mehr. Die Rufnummernmitnahme wird durch den neuen Anbieter angestoßen, und Congstar behandelt dies als Kündigung des Prepaid-Tarifs. Wichtig ist, dass die persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.

Warum keine Verzichtserklärung mehr?

Die Vereinfachung hängt mit der gesetzlichen Regelung zusammen, dass die Rufnummernmitnahme ein Kundenrecht ist und keine zusätzlichen Hürden (wie Formulare oder Gebühren) entstehen dürfen. Viele Anbieter interpretieren die Beauftragung der Portierung durch den neuen Anbieter als ausreichenden „Verzicht“ auf den alten Tarif. Dennoch kann es je nach Anbieter sinnvoll sein, eine formlose Kündigung oder einen Hinweis auf die Portierung zu schicken, um sicherzugehen, dass der Vorgang reibungslos läuft und etwaiges Restguthaben ausgezahlt wird.

Ausnahmen und Hinweise:

  • Kleinere Discounter: Einige kleinere Prepaid-Anbieter (z. B. Lidl Connect, ja! mobil oder Penny Mobil) könnten theoretisch noch auf eine Verzichtserklärung bestehen, aber in der Praxis ist dies selten geworden. Meistens übernimmt der neue Anbieter den gesamten Prozess, und eine Mitteilung an den alten Anbieter ist optional.
  • Restguthaben: Selbst wenn keine Verzichtserklärung nötig ist, muss man bei fast allen Anbietern aktiv um die Rückerstattung von Restguthaben bitten, da dies nicht automatisch geschieht.

Die großen Netzbetreiber (Telekom, Vodafone, O2) und viele bekannte Discounter wie Aldi Talk oder Congstar nutzen im Prepaid-Bereich keine explizite Verzichtserklärung mehr. Der Prozess läuft meist über die Portierungsanfrage des neuen Anbieters. Um ganz sicherzugehen, sollte man die AGB des aktuellen Anbieters prüfen oder den Kundenservice kontaktieren, da es in Einzelfällen Abweichungen geben kann.

Opt-in statt Verzichtsverklärung

Im Prepaid-Bereich bedeutet Opt-in bei der Rufnummernmitnahme, dass man dem bisherigen Anbieter ausdrücklich die Freigabe der Rufnummer erteilt – und zwar vor einer regulären Kündigung oder Vertragsbeendigung. Dieser Schritt ist notwendig, wenn man die Rufnummer sofort zu einem neuen Anbieter übertragen möchte, also nicht erst nach Ablauf des Prepaid-Vertrags.

Was passiert beim Opt-in?

  • Man setzt das Opt-in beim bisherigen Anbieter – meist über die Kundenhotline, App oder das Online-Kundenportal.
  • Damit wird die Rufnummer für 30 bis 90 Tage zur Portierung freigegeben.
  • Der neue Anbieter kann die Nummer in diesem Zeitraum übernehmen.
  • Die Prepaid-Karte bleibt währenddessen aktiv, bis sie manuell gekündigt oder deaktiviert wird.

Wichtig zu wissen

  • Ohne Opt-in kann die Rufnummer erst nach Kündigung und Vertragsende portiert werden.
  • Bei Prepaid-Tarifen ist zusätzlich oft eine Verzichtserklärung nötig, die bestätigt, dass man auf das Guthaben und die Karte verzichtet.
  • Das Opt-in ist zeitlich begrenzt – je nach Anbieter meist 30 bis 60 Tage gültig.
  • Die Daten (Name, Geburtsdatum etc.) müssen beim alten und neuen Anbieter identisch sein, sonst scheitert die Portierung.

Das Opt-in ist eine aktive Zustimmung zur vorzeitigen Rufnummernfreigabe. Wer seine Prepaid-Nummer direkt zu einem neuen Anbieter mitnehmen möchte, muss diesen Schritt unbedingt durchführen – sonst ist die Mitnahme erst nach Vertragsende möglich. Es empfiehlt sich, das Opt-in rechtzeitig zu setzen und die Portierung beim neuen Anbieter innerhalb der Gültigkeitsfrist zu beauftragen.



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