Wie lange sind Prepaid Sim und Guthaben bei Tchibo mobil gültig und nutzbar? – Tchibo mobil war einer der ersten Prepaid Discounter auf dem deutschen Markt und bietet auch heute noch eine ganze Reihe von Prepaid Tarife und Angeboten. Neben den Netz ist dabei auch wichtig, wie lange man die Tarife nutzen kann und dabei gibt es zwei Punkte: zum einigen kündigen Anbieter Simkarten gerne, wenn sie zu lange inaktiv sind und auf der anderen Seite wird teilweise das Guthaben inaktiv geschaltet, wenn man es zu lange nicht nutzt bzw. auflädt. Vor allem die Prepaid Anbieter im O2 Netz arbeiten oft mit sehr kurzen Nutzungszeiten für Guthaben und daher fragen sich viele Verbraucher, ob dies bei den Tchibo Prepaid Tarifen auch so ist.
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HINWEIS: Tchibo bietet mittlerweile auch Laufzeit-Tarife an. Bei diesen gibt es kein Guthaben und keine Gültigkeit und daher natürlich auch keinen Verfall. Stattdessen wird monatlich per Rechnung die Gebühren eingezogen und zwar so lange bis der Nutzer kündigt.
Die nachfolgenden Hinweise gelten dabei für alle Prepaid Angebote von Tchibo. Auch die Datentarifen zu den Tchibo Prepaid WLAN Routern fallen darunter. Andere Prepaid Anbieter (auch im O2 Netz) haben aber andere Regelungen. Die Angaben im Artikel gelten daher nur speziell für Tchibo. Für andere Anbieter haben wir hier passende Infos zusammengestellt: So lange ist Prepaid Guthaben gültig | ALDI Guthaben Gültigkeit
Wie lange sind Prepaid Sim und Guthaben bei Tchibo mobil gültig und nutzbar?
Der Chatbot TOM auf der Webseite von Tchibo Mobil ist hier ganz hilfreich, denn dort bekommt man recht schnell folgende Auskunft:
Guthaben verfällt bei Nichtnutzung der SIM-Karte, bei Kündigung bzw. Rufnummernmitnahme nach drei Jahren.
Allerdings ist die wie so oft nur ein Teil der Lösung, denn Tchibo behält sich vor inaktive Sim Karte bereits eher zu kündigen. Das Guthaben kann zwar 3 Jahre lang genutzt und auch ausgezahlt werden, die Tchibo Sim werden aber bereits nach 12 Monaten inaktiv geschaltet und gekündigt, nach 13 Monaten ohne Nutzung ist dann auch direkt die Simkarte weg. Generell sollte man die Simkarte daher einmal im Jahr mindestens aufladen und kostenpflichtig nutzen, sonst leitet Tchibo die Kündigung ein. Tchibo selbst schreibt, dass man eine kostenpflichtige Verbindung braucht, die Aufladung von neuem Guthaben ist also nicht zwangsläufig notwendig, sofern man die Karte wenigstens einmal kostenpflichtig nutzt.
- Alle weiteren Tarifdetails gibt es direkt bei Tchibo Mobil*.
Daneben gibt es noch eine Ausnahmen bei den Jahrespaketen von Tchibo. Diese laufen immer ein Jahr und enden dann automatisch. Das eventuell vorhandene Guthaben auf den Sim Karten kann dann aber dennoch weitergenutzt werden und fällt auch unter die oben genannten Fristen.
Guthaben darf dennoch nicht verfallen
Auch wenn eine Prepaid Karte nicht mehr gültig ist, kann der Anbieter dennoch nicht einfach das Prepaid Guthaben auf der Handykarte verfallen lassen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteile zum Thema Prepaid Guthaben und dessen Verfall.
Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Gerichte haben in dieser Frage immer sehr verbraucherfreundlich entschieden und es ist daher schon seit 2006 verboten, Prepaid Guthaben ersatzlos verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:
Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.
Geklagt hatte in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone, das Urteil war aber auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter und daher finden sich solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB.
Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthaben bei Beendigung eines Vertrages als legitimier Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:
Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.
Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden.
Prepaid Anbieter und Karten im O2 Mobilfunk-Netz
Im O2 Netz gibt es derzeit mit die billigsten Prepaid Angebote auf dem deutschen Markt. Im O2 Netz sind dazu WLAN Call und VoLTE standardmäßig für alle Prepaid Angebote freigeschaltet – dafür gibt es weiter kein 5G und auch keine eSIM im Prepaid Segment.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?