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Wie lange sind LIDL Connect Prepaid Sim gültig und wann werden sie deaktiviert?

Wie lange sind LIDL Connect Prepaid Sim gültig und wann werden sie deaktiviert? – Die Gültigkeit bei Prepaid Sim ist nach wie vor ein großes Thema, weil es Prepaid ohne Laufzeit kaum gibt und fast alle Anbieter mit mehr oder weniger langen Aktivititätszeiträumen arbeiten. Danach wird das Guthaben inaktive geschaltet und die Sim irgendwann gekündigt.

Auch LIDL Connect arbeitet mit diesem System, macht es Kunden aber recht schwierig, Details dazu zu finden, weil es weder in den FAQ noch in den AGB Hinweise dazu gibt. Man muss bei der Hotline nachfragen, um Details zu erfahren oder bekommt eine entsprechende SMS mit dem Hinweis auf eine drohende Kartensperre, wenn man selbst zu lange inaktiv war.

Die Gültigkeit des Guthaben gilt dabei für alle Angebote von LIDL Connect gleichermaßen. Die normalen LIDL Prepaid Sim fällt also ebenso darunter wie die Prepaid Allnet Flat des Discounter oder auch der LIDL Connect Prepaid WLAN Hotspot. Auch die Aufladung ist bei allen Tarifen gleich.

HINWEIS: Die Google Suche liefert leider aktuell vor allem das Datum der LIDL Karte aus Österreich. Das hat aber mit deutschen LIDL Connect Sim wenig zu tun, man sollte sich daher von den falschen Angaben bei Google nicht verunsichern lassen.

Die aktuelle Guthaben-Gültigkeit bei LIDL Connect sieht wie folgt aus:

  • 6 Monate Gültigkeit bei jeder Aufladung ab 5 Euro
  • 12 Monate Gültigkeit bei jeder Aufladung ab 15 Euro
  • danach Sperre der Karte wegen Inaktivität (3 Monate), man kann in diesem Zeitraum die Sim aber wieder aktivieren, wenn man dies über die Hotline veranlasst
  • danach endgültige Kündigung der Sim

Die gute Nachricht dabei: viele Kunden berichten immer wieder, dass LIDL beim Zeitraum der Aktivität sehr großzügig ist und sie bisher trotz längerer Pausen noch keine SMS mit dem Hinweise auf eine Sperre bekommen haben. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen, denn laut Hotline arbeitet der Discounter durchaus auch mit Guthaben-Gültigkeit. Grundsätzlich gibt es daher eine Form der Zwangsaufladung bei LIDL Connect.

Ist die Sim noch nicht gesperrt, kann durch eine Aufladung von neuem Guthaben einfach die Laufzeit des Guthaben verlängert werden. Das Unternehmen schreibt selbst zu den Möglichkeiten zur Aufladung:

Im Registrierungs- u. Aktivierungsprozess wird nach Tarifwahl der jeweilige Jahrespaketpreis zwecks Zahlung via Lastschrift, oder Kreditkarte angeboten. Sollte keine Aufladung im Registrierungs- u. Aktivierungsprozess erfolgen (nicht empfohlen) steht Ihnen im Kundenbereich die Möglichkeit einer Aufladung in Höhe des  Tarifpreises zur Verfügung. Zudem stehen die standardisierten Aufladebeträge sowie die Möglichkeit der Nutzung einer Guthabenkarte zur Verfügung.

Man kann aber auch einfach Drittanbieter (die häufig deutlich mehr Zahlungsmöglichkeiten bieten)* nutzen um das Guthaben aufzuladen und die Laufzeiten zu verlängern.

Video: LIDL Connect Sim aktivieren und freischalten

Wie viel Guthaben ist bei LIDL Connect noch verfügbar?

Die Abfrage des aktuellen Guthabenstands bei LIDL Connect ist jederzeit im Kundenbereich oder auch in der App möglich. Man kann den Stand auch kostenfrei per Tastenkombi abfragen, dann sieht man aber leider nicht, wie lange das Guthaben noch gültig ist. Voafone schreibt in den FAQ dazu:

Ihr Guthaben können Sie jeder Zeit unter der Tastenkombination *100# „Senden“ abfragen. Sie sehen Ihr aktuelles Guthaben natürlich auch in Ihrem LIDL Connect Kundenkonto oder in der LIDL Connect App.

Leider wird dabei nicht angezeigt, wie lange dieses Guthaben noch gültig ist.

Video: LIDL Connect Prepaid Konto-Stand abfragen

Jahrespaket mit längerer Laufzeit

LIDL bietet mittlerweile auch ein Prepaid Jahrespaket an und diese unterliegt natürlich nicht die Regeln, die oben genannt sind. Die gebuchten Leistungen des Jahrespaketes stehen immer das gesamte Jahr (365 Tage) zur Verfügung und verfallen nicht, auch wenn man die Sim Karten nicht nachlädt. Mit dem Jahrespaket ist man also immer mindestens ein Jahr auf der sicheren Seite und wenn man den Tarif verlängert auch für die folgenden Jahre.

Diese Anbieter haben Prepaid Jahrespakete

Prepaid Jahrespakete gibt es nach wie vor nicht bei allen Anbietern, daher muss man suchen, welche Angebote in welchen Netz bereits vorhanden sind. Dazu unterscheiden sich oft auch noch die Konditionen besonders beim Datenvolumen (einmalig oder monatlich). Mehr dazu: Prepaid Jahrespakete

Guthaben darf dennoch nicht verfallen

Auch wenn eine Prepaid Karte nicht mehr gültig ist, kann der Anbieter dennoch nicht einfach das Prepaid Guthaben auf der Handykarte verfallen lassen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteile zum Thema Prepaid Guthaben und dessen Verfall.

Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Gerichte haben in dieser Frage immer sehr verbraucherfreundlich entschieden und es ist daher schon seit 2006 verboten, Prepaid Guthaben ersatzlos verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:

Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.

Geklagt hatte in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone, das Urteil war aber auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter und daher finden sich solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB.

Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthaben bei Beendigung eines Vertrages als legitimier Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:

Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-​Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.

Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden.

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