O2 Prepaid Allnet Flat
Prepaid Allnet Flat mit 6 GB ab 12.99 Euro mit 1,5 GB gratis Datenvolumen Dauerhaft und mit 5G Max Speed!
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »
Vodafone Callya Digital
Callya Digital 20 GB Prepaid Flat jetzt 3 Monate kostenlos mit Bonus-Code "Bonus60". Sim gratis holen und nutzen!
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »
Gratis Pixel 7a!
Kostenloses Pixel 7a zum Google Pixel 8 pro dazu: mit O2 Mobile M Vertrag mit 25 GB Datenvolumen und kostenloser Telefonie + SMS! Ab 49.99 Euro/Monat
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »
WhatsApp Sim
Satte 4.000 Frei-Einheiten im Monat für 10 Euro - wahlweise für Telefonie, SMS oder Internet nutzbar. Dazu WhatsApp-Flat. Hier holen!
5 Sterne Bewertung zum Anbieter »

Urteil: Prepaid Guthaben-Auszahlung darf nicht zu kompliziert sein

pixabay-cc0-ketteNachdem ein Prepaid-Vertrag gekündigt worden ist, besteht oft der Wunsch, dass restliche Guthaben erstattet zu bekommen. In der Praxis ist dies jedoch mit diversen Problemen behaftet. Neben der alten SIM-Karte verlangen die Mobilfunkanbieter, dass der ehemalige Kunde ein komplexes Formular ausfüllt. Dabei ist das ausfüllen für den Kunden oftmals schwierig bis gar nicht möglich. Daher klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen dieses Vorgehen.

Die Vorgeschichte zum Urteil

Die mobilcom-debitel GmbH kündigte einer Kundin den Prepaid-Vertrag, da sie diesen seit längerer Zeit nicht mehr genutzt hatte. Als die Kundin sich das restliche Guthaben auszahlen lassen wollte, verlangte der Mobilfunk-Anbieter die Original-SIM-Karte, eine Kopie des Personalausweises sowie einen ausgefülltes Formular zurück. Auf dem Formular sollte unter anderem das Datum der Abschaltung und die Höhe des restlichen Guthabens eingetragen werden. Diese Informationen liegen dem Mobilfunk-Unternehmen ohnehin schon vor. Nach der Abschaltung konnte die Kundin diese Informationen jedoch nicht mehr einsehen. Zudem sollte die Kundin bestätigen, dass „sämtliche Ansprüche“ aus dem früheren Vertrag „abgegolten sind“, obwohl sie das restliche Guthaben noch nicht erhalten hat. „Bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben ist keine Auszahlung möglich“, hieß es von der Seite des Mobilfunk-Anbieters.

Auszug aus dem Urteil des Landgerichts Kiel (Az. 8 O 128/13):

Durch die mit dem beanstandeten Formular von dem Verbraucher verlangte Verknüpfung des Auszahlungsanspruches mit der Angabe bestimmter Daten sowie der Übersendung der Original SIM-Karte und einer Kopie des Personalausweises wird der Verbraucher unangemessen im Sinne des § 307 BGB benachteiligt und hierdurch in seiner Entscheidungs- Verhaltensfreiheit beeinträchtigt. Es besteht die Gefahr, dass der Verbraucher aufgrund der geforderten weiteren Angaben bzw. Handlungen, die nach dem Wortlaut des Formulars Voraussetzung für die Auszahlung des Restguthabens sind, davon absieht, seinen berechtigten Anspruch gegenüber der Beklagten zu verfolgen. (…) Des Weiteren hat die Beklagte auch ihre behauptete vertragliche Verpflichtung gegenüber den Mobilfunkanbietern auf Rückforderung der SIM-Karte von dem Kunden nicht unter Beweis gestellt. Es ist danach nicht erkennbar, welches Interesse die Beklagte an einer deaktivierten SIM-Karte hat. Demgegenüber ist ein Interesse des Verbrauchers an der SIM-Karte, auf der unter Umständen persönliche Daten wie z. B. Kontaktdaten oder ähnliches gespeichert sind, ohne weiteres nachvollziehbar. Es ist einsichtig, dass der Verbraucher ein Interesse hat, dass auf der SIM-Karte gespeicherte, sensible Daten nicht in die Hände Dritter gelangen.

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Schreibe einen Kommentar

Gratis Newsletter: Die neusten Handy Deals und Angebote!


Einfach anmelden und auf dem neusten Stand bleiben:




Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.