Prepaid Sim und Tarife ohne Aufladezwang – die Möglichkeiten gibt es – Viele Verbraucher suchen nach einem Prepaid Tarif, bei dem sie kaum oder im besten Fall nie aufladen müssen und die Simkarten dennoch weiter nutzen können. Leider gibt es in diesem Bereich kaum passende Angebot, die meisten Prepaid Anbieter arbeiten mit einem Aufladezwang. In diesem Artikel wollen wir erklären, was dahinter steckt und welche Tarife und Simkarten auf dem Markt man ohne Aufladezwang nutzen kann.
Inhaltsverzeichnis
Aufladezwang bei Prepaid Sim Karten – was steckt dahinter?
Aufladezwang bedeutet in diesem Zusammenhang, dass fast alle Prepaid Karte regelmäßig und in bestimmten Intervallen aufgeladen werden müssen, sonst kündigt der Anbieter. Wer die Simkarte also längerfristig nutzen will, ist gezwungen, sie regelmäßig aufzuladen.
Die Aktivitätszeitfenster für die Simkarten sind dabei recht unterschiedlich. Es gibt Intervalle von 6 Monaten, einem Jahr oder auch etwas länger. Das Problem dabei: oft werden diese Phasen nur sehr schlecht kommuniziert und man findet sie nur sehr versteckt in den Foren des jeweiligen Anbieters, in den Tiefen der AGB oder auch in den FAQ. Bei Congstar ist der Zeitraum beispielsweise 15 Monate. Im Forum erklärt ein Mitarbeiter dazu-
Bei congstar Prepaid-Tarifen findet alle 15 Monate eine sogenannte „Inaktivitätsprüfung“ statt, um ggf. inaktive Rufnummern aufkündigen und später neu vergeben zu können. Durch eine einfache Guthabenaufladung kann dieser direkt widersprochen worden. Um dieser automatischen Kündigung zu widersprechen, müsste dein Kumpel einfach innerhalb des in der E-Mail angegebenen Zeitraums eine Guthabenaufladung über mindestens 15€ durchführen.
Konkret setzen viele Anbieter damit eine Laufzeit für Prepaid Sim Karten – werden sie nicht rechtzeitig auflädt, muss damit rechnen, dass der Anbieter kündigt. Daher gibt es praktisch gesehen auch kaum noch Prepaid Tarife ohne Laufzeit.
Ist ein Aufladezwang rechtens?
Es gibt im Prepaid Bereich bereits eine ganze Reihe von Urteile rund um die Sim Karten und in der Regel haben die Richter recht kundenfreundlich entschieden. So darf beispielsweise Guthaben nicht mehr ersatzlos verfallen und Anbieter dürften beispielsweise keinen Pfand für Simkarten mehr verlangen. Bei Aufladezwang gibt es aber keine entsprechende Urteil. Hier gilt die Vertragsfreiheit – Anbieter können sich aussuchen, mit wem sie Verträge schließen und sie können diese auch wieder kündigen, wenn keine entsprechende Laufzeit vereinbart wurde.
In der Praxis heißt dies, dass es durchaus rechtens ist, wenn Anbieter Simkarte kündigen, auf die zu lange kein Guthaben mehr aufgeladen wurde. Es gibt also kein Anrecht auf einen kostenlosen Prepaid Tarife auf Dauer. Vorhandenes Guthaben muss aber auch dann ausgezahlt werden, wenn der Anbieter kündigt.
Es gibt auch keine Hinweise, dass beispielsweise die Verbraucherzentralen anders sehen. Es wurden keine Prozesse in diese Richtung angestrengt und daher muss man derzeit davon ausgehen, dass sich alle Anbieter mit einem Aufladezwang für Prepaid Angebote im Rahmen des Gesetzes bewegen.
Prepaid Sim und Tarife ohne Aufladezwang
Die beste Simkarte, die nicht verfällt und bei der es daher keinen Aufladezwang gibt, findet man mittlerweile wieder im Prepaid Bereich, es gibt einige neue Entwicklungen, die dies möglich gemacht haben. Congstar hat eine Neuerung eigeführt. Der Congstar Tarif hat zwar weiter einen Aktivitätszeitspanne von 15 Monaten, aber das Unternehmen lädt vor Ablauf kostenfrei 1 Cent nach, damit die Simkarten aktiv bleiben. Kunden müssen nur bestätigen, dass sie dies möchte und die Handykarte bleibt gratis weiter nutzbar.
Congstar ist aktuell der einzige Anbieter mit dieser Funktion. Man kann die Simkarte aber nicht mehr ohne Option buchen – im ersten Monat fallen daher immer Kosten an. Danach kann man die Option auch wieder kündigen.
Ansonsten haben fast alle Prepaid Sim keinen längerfristigen Vertrag – das gilt aber eben auch für den jeweiligen Anbieter, der auch schnell kündigen kann. Die Auswahl in diesem Bereich ist wie gesagt gar nicht so groß, auch Postpaid gibt es nur selten Tarife komplett ohne Laufzeit | Tarife ohne Laufzeit und Vertrag
Video: Netzclub Prepaid Karte vorgestellt
Netzclub – lange Laufzeiten und damit kein Aufladezwang
UPDATE Netzclub hat die Online-Vermarktung eingestellt. Bisher ist nicht bekannt, ob und wie es bei der Marke weiter geht. Wir empfehlen daher diesen Anbieter aktuell nicht.
Mit dem Neustart von Netzclub gibt es wieder eine neuen Alternative, die auch im Prepaid Bereich ohne Zwangsaufladung auskommt. Die Netzclub Sim stehen als Freikarten zur Verfügung und haben im Vergleich zu anderen Prepaid Handykarten eine sehr lange Laufzeit. Nutzer berichten von Aktivitätszeitfenstern von bis zu 8 Jahren. Damit hat man auf jeden Fall sehr viel Zeit, bevor die Simkarte gekündigt bzw. wieder aufgeladen werden muss. Dauerhaft ist diese Sim daher dennoch nicht ohne neues Guthaben zu betreiben, aber zumindest kann man sich damit deutlich mehr Zeit lassen als bei allen anderen Anbietern auf dem Markt:
Hintergrund ist dabei die Werbefinanzierung. Diese läuft natürlich nur, wenn die Simkarte aktiv ist. Daher lohnt es sich für Netzclub, die Simkarte weiter laufen zu lassen und nicht zu kündigen. Das bestätigen auch die Nutzer immer wieder. In einem Forum schreibt ein Kunden beispielsweise dazu:
Ich habe auch so eine uralte Netzclub-Karte mit 200MB Daten und schalte die vielleicht 2x im Jahr ein. Bisher gab es damit keine Probleme. Was ich halt mache, ist, auf die Werbemails zu klicken.
Netzclub kann man also zumindest derzeit sehr lange und ohne Aufladung nutzen.
Simpltel Alttarif – kein Prepaid und damit kein Aufladezwang
Die beste Simkarte, die nicht verfällt und kein Aktivitätszeitfenster hat, ist derzeit keine Prepaidkarte. Bisher gab es an der Stelle einen interessanten Congstar Tarif, aber diesen hat das Unternehmen mittlerweile eingestellt. Daher gibt es an der Stelle nur noch eine Variante, die ohne Aktivitätszeitfenster auskommt: den 8 Cent Minutentarife auf Rechnung von Simply (angesiedelt im O2 Netz):
Bei diesem Simkarten muss man allerdings beim Kauf die Postpaid Abrechnung eingestellt lassen. Stellt man dagegen auf Konfortaufladung um, bekommt man den gleichen Tarif als Prepaidkarte und damit auch mit Aktivitätszeitfenster. Ansonsten hat dieses Angebot keine Laufzeit und keine Grundgebühr – sind also auf jeden Fall eine Alternative zur Prepaidkarte. Die Auswahl in diesem Bereich ist wie gesagt gar nicht so groß, auch Postpaid gibt es nur selten Tarife komplett ohne Laufzeit.
Noch ein interessanter Vorteil: Da der Simply 8 Cent Tarif keine Prepaid-Karte ist, muss man ihn auch nicht per Ausweis legitimieren. Daher ist dieser Handytarif deutlich einfacher zu bestellen als eine normale Prepaid Sim. Eine anonyme Sim Karte ist aber auch dieser Tarif nicht, denn man muss die Bankdaten hinterlegen. Als weiteren Vorteil kann man den 8 Cent Tarif auch als eSIM nutzen.
Prepaid Guthaben einfach auszahlen lassen (auch wenn es nicht mehr gültig ist)
Um sich Prepaid Guthaben wieder auszahlen zu lassen, müssen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter einen Antrag stellen. Dabei kann man Guthaben auch dann auszahlen lassen, wenn es nicht mehr aktiv ist. Das ist mittlerweile richterlich geklärt. Die genauen Schritte variieren je nach Anbieter, aber in der Regel müssen Sie folgende Informationen bereitstellen:
- Ihre Rufnummer
- Ihre Kundennummer
- Ihre Kontodaten, auf das Sie das Guthaben ausgezahlt bekommen möchten
Bei einigen Anbietern ist es auch möglich, das Guthaben per Banküberweisung oder PayPal auszahlen zu lassen.
Was gibt es dabei zu beachten?
- Nur selbst aufgeladenes Guthaben kann ausgezahlt werden. Startguthaben und Sonderguthaben, das Sie im Rahmen von Aktionen erhalten haben, können nicht ausgezahlt werden.
- Das Guthaben muss mindestens 10 Euro betragen.
- Die Auszahlung kann einige Tage dauern.
Bei anderen Anbietern können Sie Prepaid Guthaben auch folgendermaßen auszahlen lassen:
- Online-Formular: Viele Anbieter bieten ein Online-Formular an, das Sie ausfüllen und abschicken können.
- E-Mail: Sie können auch eine E-Mail mit Ihren Daten an den Kundenservice des Anbieters senden.
- Brief: Sie können auch einen Brief mit Ihren Daten an den Kundenservice des Anbieters schicken.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Schritte zur Auszahlung von Prepaid Guthaben je nach Anbieter variieren können.
Guthaben darf dennoch nicht verfallen
Auch wenn eine Prepaid Karte nicht mehr gültig ist, kann der Anbieter dennoch nicht einfach das Prepaid Guthaben auf der Handykarte verfallen lassen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteile zum Thema Prepaid Guthaben und dessen Verfall.
Die positive Nachricht gleich zu Beginn: Die Gerichte haben in dieser Angelegenheit stets sehr verbraucherfreundlich entschieden. Seit 2006 ist es daher verboten, Prepaid-Guthaben ohne Ersatz verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits im Jahr 2006, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die einen Verfall des Guthabens vorsehen, ungültig sind, da sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen.
In den Leitsätzen zu diesem Urteil wird deutlich, dass der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung führt. Verbraucher, die durch Werbung für das Produkt (wie „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) glauben, diese Verpflichtung umgehen zu können, sehen sich einer erheblichen Verschiebung zwischen Leistung und Gegenleistung gegenüber. Besonders problematisch ist, dass der verfallende Betrag nicht begrenzt ist und durchaus über 100 EUR betragen kann.
In diesem Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone. Das Urteil war jedoch auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter, weshalb solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB zu finden sind.
Ein weiteres, weitreichendes Urteil stammt vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Hier wird nicht nur die Auszahlung des Guthabens bei Vertragsbeendigung als legitimer Anspruch des Kunden anerkannt, sondern es ist auch untersagt, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Die Auszahlung des Guthabens stellt keine eigenständige Leistung des Anbieters dar, sondern ist Teil der Abrechnung. Zusätzliche Gebühren würden die Kunden unangemessen benachteiligen, was gegen die Gebote von Treu und Glauben verstößt. Im Urteil heißt es:
„Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.“
Die rechtliche Situation ist somit sehr verbraucherfreundlich und weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid-Bereich darf nicht einfach verfallen oder gelöscht werden, sondern muss im Zweifelsfall ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung sind unzulässig.

Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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