Prepaid Sim und Tarife ohne Aufladezwang – die Möglichkeiten gibt es – Viele Verbraucher suchen nach einem Prepaid Tarif, bei dem sie kaum oder im besten Fall nie aufladen müssen und die Simkarten dennoch weiter nutzen können. Leider gibt es in diesem Bereich kaum passende Angebot, die meisten Prepaid Anbieter arbeiten mit einem Aufladezwang. In diesem Artikel wollen wir erklären, was dahinter steckt und welche Tarife und Simkarten auf dem Markt man ohne Aufladezwang nutzen kann.
Inhaltsverzeichnis
Aufladezwang bei Prepaid Sim Karten – was steckt dahinter?
Aufladezwang bedeutet in diesem Zusammenhang, dass fast alle Prepaid Karte regelmäßig und in bestimmten Intervallen aufgeladen werden müssen, sonst kündigt der Anbieter. Wer die Simkarte also längerfristig nutzen will, ist gezwungen, sie regelmäßig aufzuladen.
Die Aktivitätszeitfenster für die Simkarten sind dabei recht unterschiedlich. Es gibt Intervalle von 6 Monaten, einem Jahr oder auch etwas länger. Das Problem dabei: oft werden diese Phasen nur sehr schlecht kommuniziert und man findet sie nur sehr versteckt in den Foren des jeweiligen Anbieters, in den Tiefen der AGB oder auch in den FAQ. Bei Congstar ist der Zeitraum beispielsweise 15 Monate. Im Forum erklärt ein Mitarbeiter dazu-
Bei congstar Prepaid-Tarifen findet alle 15 Monate eine sogenannte „Inaktivitätsprüfung“ statt, um ggf. inaktive Rufnummern aufkündigen und später neu vergeben zu können. Durch eine einfache Guthabenaufladung kann dieser direkt widersprochen worden. Um dieser automatischen Kündigung zu widersprechen, müsste dein Kumpel einfach innerhalb des in der E-Mail angegebenen Zeitraums eine Guthabenaufladung über mindestens 15€ durchführen.
Konkret setzen viele Anbieter damit eine Laufzeit für Prepaid Sim Karten – werden sie nicht rechtzeitig auflädt, muss damit rechnen, dass der Anbieter kündigt. Daher gibt es praktisch gesehen auch kaum noch Prepaid Tarife ohne Laufzeit.
Ist ein Aufladezwang rechtens?
Es gibt im Prepaid Bereich bereits eine ganze Reihe von Urteile rund um die Sim Karten und in der Regel haben die Richter recht kundenfreundlich entschieden. So darf beispielsweise Guthaben nicht mehr ersatzlos verfallen und Anbieter dürften beispielsweise keinen Pfand für Simkarten mehr verlangen. Bei Aufladezwang gibt es aber keine entsprechende Urteil. Hier gilt die Vertragsfreiheit – Anbieter können sich aussuchen, mit wem sie Verträge schließen und sie können diese auch wieder kündigen, wenn keine entsprechende Laufzeit vereinbart wurde.
In der Praxis heißt dies, dass es durchaus rechtens ist, wenn Anbieter Simkarte kündigen, auf die zu lange kein Guthaben mehr aufgeladen wurde. Es gibt also kein Anrecht auf einen kostenlosen Prepaid Tarife auf Dauer. Vorhandenes Guthaben muss aber auch dann ausgezahlt werden, wenn der Anbieter kündigt.
Es gibt auch keine Hinweise, dass beispielsweise die Verbraucherzentralen anders sehen. Es wurden keine Prozesse in diese Richtung angestrengt und daher muss man derzeit davon ausgehen, dass sich alle Anbieter mit einem Aufladezwang für Prepaid Angebote im Rahmen des Gesetzes bewegen.
Prepaid Sim und Tarife ohne Aufladezwang
Die beste Simkarte, die nicht verfällt und bei der es daher keinen Aufladezwang gibt, findet man mittlerweile wieder im Prepaid Bereich, es gibt einige neue Entwicklungen, die dies möglich gemacht haben. Bisher gab es an der Stelle einen interessanten Congstar Tarif, aber diesen hat das Unternehmen mittlerweile eingestellt. Daher gibt es an der Stelle nur noch wenige Varianten, die ohne Aktivitätszeitfenster auskommen und alle sind angesiedelt im O2 Netz:
- Netzclub Prepaid Tarife – Netzclub bietet sehr lange Laufzeiten und damit keinen direkten Aufladezwang. Mehr dazu haben wir im nachfolgenden Artikel zusammengestellt.
Ansonsten haben fast alle Prepaid Sim keinen längerfristigen Vertrag – das gilt aber eben auch für den jeweiligen Anbieter, der auch schnell kündigen kann. Die Auswahl in diesem Bereich ist wie gesagt gar nicht so groß, auch Postpaid gibt es nur selten Tarife komplett ohne Laufzeit | Tarife ohne Laufzeit und Vertrag
Video: Netzclub Prepaid Karte vorgestellt
Netzclub – lange Laufzeiten und damit kein Aufladezwang
Mit dem Neustart von Netzclub gibt es wieder eine neuen Alternative, die auch im Prepaid Bereich ohne Zwangsaufladung auskommt. Die Netzclub Sim stehen als Freikarten zur Verfügung und haben im Vergleich zu anderen Prepaid Handykarten eine sehr lange Laufzeit. Nutzer berichten von Aktivitätszeitfenstern von bis zu 8 Jahren. Damit hat man auf jeden Fall sehr viel Zeit, bevor die Simkarte gekündigt bzw. wieder aufgeladen werden muss. Dauerhaft ist diese Sim daher dennoch nicht ohne neues Guthaben zu betreiben, aber zumindest kann man sich damit deutlich mehr Zeit lassen als bei allen anderen Anbietern auf dem Markt:
Hintergrund ist dabei die Werbefinanzierung. Diese läuft natürlich nur, wenn die Simkarte aktiv ist. Daher lohnt es sich für Netzclub, die Simkarte weiter laufen zu lassen und nicht zu kündigen. Das bestätigen auch die Nutzer immer wieder. In einem Forum schreibt ein Kunden beispielsweise dazu:
Ich habe auch so eine uralte Netzclub-Karte mit 200MB Daten und schalte die vielleicht 2x im Jahr ein. Bisher gab es damit keine Probleme. Was ich halt mache, ist, auf die Werbemails zu klicken.
Netzclub kann man also zumindest derzeit sehr lange und ohne Aufladung nutzen.
Simpltel Alttarif – kein Prepaid und damit kein Aufladezwang
Die beste Simkarte, die nicht verfällt und kein Aktivitätszeitfenster hat, ist derzeit keine Prepaidkarte. Bisher gab es an der Stelle einen interessanten Congstar Tarif, aber diesen hat das Unternehmen mittlerweile eingestellt. Daher gibt es an der Stelle nur noch eine Variante, die ohne Aktivitätszeitfenster auskommt: den 8 Cent Minutentarife auf Rechnung von Simply (angesiedelt im O2 Netz):
Bei diesem Simkarten muss man allerdings beim Kauf die Postpaid Abrechnung eingestellt lassen. Stellt man dagegen auf Konfortaufladung um, bekommt man den gleichen Tarif als Prepaidkarte und damit auch mit Aktivitätszeitfenster. Ansonsten hat dieses Angebot keine Laufzeit und keine Grundgebühr – sind also auf jeden Fall eine Alternative zur Prepaidkarte. Die Auswahl in diesem Bereich ist wie gesagt gar nicht so groß, auch Postpaid gibt es nur selten Tarife komplett ohne Laufzeit.
Noch ein interessanter Vorteil: Da der Simply 8 Cent Tarif keine Prepaid-Karte ist, muss man ihn auch nicht per Ausweis legitimieren. Daher ist dieser Handytarif deutlich einfacher zu bestellen als eine normale Prepaid Sim. Eine anonyme Sim Karte ist aber auch dieser Tarif nicht, denn man muss die Bankdaten hinterlegen. Als weiteren Vorteil kann man den 8 Cent Tarif auch als eSIM nutzen.
Guthaben darf dennoch nicht verfallen
Auch wenn eine Prepaid Karte nicht mehr gültig ist, kann der Anbieter dennoch nicht einfach das Prepaid Guthaben auf der Handykarte verfallen lassen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteile zum Thema Prepaid Guthaben und dessen Verfall.
Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Gerichte haben in dieser Frage immer sehr verbraucherfreundlich entschieden und es ist daher schon seit 2006 verboten, Prepaid Guthaben ersatzlos verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:
Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.
Geklagt hatte in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone, das Urteil war aber auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter und daher finden sich solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB.
Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthaben bei Beendigung eines Vertrages als legitimier Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:
Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.
Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden.
FAQ rund um Prepaid Guthaben
Guthaben bei Prepaid Karten darf nicht mehr verfallen, Anbieter dürfen es aber dennoch inaktiv schalten und es nicht mehr für Gespräche und andere Dienste zulassen.
Prepaid Guthaben darf nicht mehr verfallen, es muss zumindest ausgezahlt werden (das gilt auch für inaktives Guthaben).
Ja, wenn es festgesetzte Regelungen für die Kündigung der Sim gibt, darf diese auch der Anbieter nutzen.
Derzeit bietet kein Anbieter komplett unbegrenztes Guthaben ohne jede Laufzeitbegrenzung an.
Die Auszahlung von Guthaben muss gebührenfrei erfolgen, mittlerweile gibt es Gerichtsurteile, die dies geklärt haben.
Bisher bietet nur Fonic diese Möglichkeit an. Bei allen anderen Prepaid Tarifen muss man kündigen um das Guthaben auszahlen zu lassen.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?