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Kann man mit ALDI Talk ins Minus rutschen? Ein Überblick

Kann man mit ALDI Talk ins Minus rutschen? Ein Überblick – Die Prepaid Tarife von ALDI Talk sind sehr beliebt und mittlerweile hat das Unternehmen im Mobilfunk-Bereich mehrere Millionen Kunden. Mittlerweile setzt das Unternehmen dabei auf immer leistungsstärkere Tarife und oft auch auf Allnet Flat, bei denen es einen festen monatlichen Betrag gibt, der vom Guthaben abgezogen wird. Dabei kommt dann häufiger die Frage auf, ob es bei ALDI auch negative Beträge auf der Handykarte geben kann und ob man ins Minus rutscht, wenn nicht genug Guthaben für eine Prepaid Flat vorhanden ist.

 


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In diesem Artikel wollen wir klären, was passiert, wenn nicht genug Guthaben auf der ALDI Prepaid Karte ist und ob man mit den Sim auch ins Minus rutschen kann.

Video: ALDI Talk App nutzen für mehr Übersicht

Kann man mit ALDI Talk ins Minus rutschen? Ein Überblick

Die schlechte Nachricht: man kann mit ALDI Talk auch ins Minus rutschen, aber das ist eher die Ausnahme. Für die normale Nutzung (Gespräche, SMS und Internet) darf das nicht passieren, daher gibt es recht klare Regelungen:

  • normale Leistungen können nur genutzt werden, wenn genug Guthaben auf der Sim Karte ist. Gespräche können beispielsweise ohne Guthaben nicht gestartet werden und ALDI unterbricht Gespräche, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Daher kann man so nicht ins Minus rutschen.
  • Wer Prepaid Flat oder Optionen bucht, kann dies nur tun, wenn genug Guthaben auf der ALDI Talk Prepaid Karte ist. Die Flat verlängern sich auch nur dann um einen weiteren Monat, wenn ausreichend Guthaben vorhanden ist. Fehlt guthaben, wird die Flat nicht gebucht und man nutzt einfach den Grundtarif von ALDI weiter. Das gilt auch für kleinere Optionen wie den ALDI Talk Mini Tarif. Ist wieder Guthaben vorhanden, werden die Flat dann weiter gebucht – das kann dazu führen, dass Guthaben wie von selbst verschwindet, weil eine noch aktive Option verlängert wurde.

Auf diese Weise kann man bei ALDI also kein negatives Guthaben bekommen. Leider gilt dies aber nicht für alle Leistungen. Mit den ALDI Prepaid Karten kann man auch andere Leistungen nutzen, die nicht so standardisiert sind, beispielsweise Auslandsverbindungen oder Premium-Rufnummern. Diese werden teilweise nicht zeitgenau abgerechnet und damit kann es sein, dass ALDI noch gar nicht weiß, dass das Guthaben aufgebraucht ist und weitere Nutzungen zulässt. Auf diese Weise kann man ins Minus rutschen, wenn man nicht auf aufpasst. Erfreulicherweise sind das aber eher Ausnahmen, wer die ALDI Sim Karte nur normal einsetzt, sollte kein Problem mit negativen Guthaben auf dem ALDI Prepaid Konto haben. Es kann sich aber dennoch lohnen, den Guthabenstand immer mal zu kontrollieren.

Drittanbietersperre kann vor einigen Kosten schützen

Eine Drittanbietersperre kann eine hilfreiche Maßnahme sein, um negative Guthaben auf einer Prepaid-SIM-Karte zu vermeiden. Diese Sperre verhindert, dass Dritte, wie z. B. App-Anbieter oder andere Dienste, Gebühren direkt von Ihrem Guthaben abziehen. Dies bedeutet, dass Sie nicht unerwartet Zahlungen an Drittanbieter leisten müssen, was für viele Nutzer eine häufige Quelle für negative Guthaben darstellt.

Oftmals haben Nutzer negative Guthaben erfahren, weil sie sich unbeabsichtigt für Dienste angemeldet haben, die monatliche Gebühren oder Einmalzahlungen erforderten. Mit einer Drittanbietersperre können Sie sich vor solchen unerwarteten Abzügen schützen und somit die Kontrolle über Ihr Guthaben behalten. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass die Sperre nur für Dienste gilt, die über den Mobilfunkanbieter abgerechnet werden. Kosten, die durch andere Nutzung, wie beispielsweise Roaming-Gebühren oder In-App-Käufe über Kreditkarten, entstehen, sind von dieser Sperre nicht betroffen.

Die Aktivierung einer Drittanbietersperre ist in der Regel unkompliziert und kann über die Einstellungen Ihres Mobilfunkanbieters erfolgen, entweder online oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice. Diese Maßnahme ist besonders wichtig für Prepaid-Nutzer, die darauf angewiesen sind, ihr Guthaben im Blick zu behalten und unerwartete Kosten zu vermeiden.

Die rechtliche Lage bei negativem Guthaben

In der Vergangenheit haben Gerichte verbraucherfreundlich entschieden, dass ein negativer Kontostand bei Prepaid-Verträgen nicht automatisch zulasten der Kundinnen und Kunden geht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen den Mobilfunkanbieter DiscoTel (Drillisch) geklagt. Sowohl das Landgericht München als auch das Oberlandesgericht München urteilten zugunsten der Verbraucher und stellten fest, dass Regelungen zum Ausgleich von Minusbeträgen dem Grundprinzip von Prepaid-Verträgen widersprechen. In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, dass Prepaid-Verträge auf dem Prinzip der Vorauszahlung beruhen und dem Zweck der Kostenkontrolle dienen. Nachträgliche Zahlungsverpflichtungen seien mit diesem Vertragsmodell nicht vereinbar.

Diese Auffassung wurde jedoch durch ein späteres Urteil des Bundesgerichtshofs (III ZR 33/14) relativiert. Der BGH entschied, dass ein negativer Saldo auf einem Prepaid-Konto nicht in jedem Fall rechtswidrig sein muss. Voraussetzung ist, dass entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und verständlich formuliert sind. Dies betrifft insbesondere Leistungen wie Roaming, Premiumdienste oder Mehrwertdienste, bei denen die Abrechnungsdaten zeitverzögert übermittelt werden können. In solchen Fällen kann ein negativer Kontostand entstehen, den die Kundin oder der Kunde ausgleichen muss – sofern die betreffende Klausel transparent gestaltet ist.

Der BGH differenziert dabei zwischen regulären Mobilfunkleistungen (z. B. Telefonie, SMS, mobile Daten) und besonderen Diensten, die separat gekennzeichnet und für den Nutzer erkennbar sein müssen. Eine gesonderte Freischaltung dieser Dienste – auch automatisiert – kann zur Abgrenzung beitragen. Zudem wird von den Mobilfunkanbietern erwartet, dass sie eine Möglichkeit zur Sperrung solcher kostenpflichtigen Zusatzleistungen bereitstellen.

Rechtsanwalt Jens Ferner weist in seiner Analyse darauf hin, dass die Entscheidung des BGH die grundsätzliche Erwartungshaltung der Verbraucher bestätigt: Prepaid-Nutzer gehen davon aus, dass keine Kosten über das vorhandene Guthaben hinaus entstehen. Diese Erwartung kann durch eindeutig formulierte AGB zu besonderen Leistungen eingeschränkt werden. Wichtig sei dabei, dass diese Leistungen für den Nutzer klar erkennbar sind und nicht automatisch auf bestehende Altverträge übertragen werden können, wenn die vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Die Entscheidung des BGH schließt die Möglichkeit einer rechtlichen Verteidigung gegen negative Guthaben nicht aus, macht sie jedoch von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Betroffene können sich weiterhin auf Informations- und Fürsorgepflichten des Anbieters berufen, insbesondere bei ungewöhnlich hohen Rechnungsbeträgen. Ob dies auch bei geringfügigen Beträgen Anwendung findet, ist nicht abschließend geklärt. In bestimmten Fällen kann es zudem vorkommen, dass der Anbieter den Vertrag von sich aus beendet.

Die Urteile im Volltext bei der Verbraucherzentrale NRW:

Bei anderen Anbieter ist negatives Guthaben nach wie vor ein Thema. Callmobile (Pseudo-Prepaid) bietet bei den Tarifen beispielsweise keine vollständige Kostenkontrolle an und daher kann es sein, dass die Callmobile Prepaidtarife ins Minus rutschen. Das Unternehmen mahnt dann recht deutlich eine Ausgleich an:

Ihr Guthaben der callmobile-Mobilnummer XXXXXXXXXXX weist seit mehr als 24 Stunden einen negativen Betrag von € -0,33 auf.


Bitte beachten Sie, dass wir Ihre SIM-Karte für ausgehende Gespräche und Textnachrichten sperren, sobald Ihr Guthaben einen negativen Betrag von € 10,– aufweist, oder wenn sich Ihr Guthaben länger als 3 Tage (72 Stunden) im Minus befindet. Des Weiteren berechnen wir Ihnen eine Gebühr von € 5,– gemäß Preisliste für die Sperrung.

Mittlerweile bietet das Unternehmen aber gar keine Prepaidkarte mehr an, stattdessen werden nur noch normale Handytarife und Allnet Flat vermarktet. Dieses Problem besteht also nur noch bei älteren Karten, die noch auf dem Markt sind.

Bisher gibt es dazu noch keine Urteile aber es kann durchaus sein, dass auch in solchen Fällen und bei solchen Beträgen die Richter zu Gunsten der Kunden entscheiden und auch die Gebühr von 5 Euro für eine Kartensperre (durch das Unternehmen) kann man durchaus kritisch hinterfragen. Im Zweifle heißt dass dann aber auch, dass man sich einen neuen Anbieter suchen muss.

Weitere rechtliche Themen (beispielsweise zum Verfall von Guthaben) haben wir hier zusammengestellt: Darf Prepaid Guthaben verfallen

Prepaid Anbieter und Karten im O2 Mobilfunk-Netz


Im O2 Netz gibt es derzeit mit die billigsten Prepaid Angebote auf dem deutschen Markt. Im O2 Netz sind dazu WLAN Call und VoLTE standardmäßig für alle Prepaid Angebote freigeschaltet – dafür gibt es weiter kein 5G und auch keine eSIM im Prepaid Segment.

Video: neues Guthaben auf die ALDI Karte laden

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