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Deutliche Kritik an der Prepaid Karte durch die Verbraucherzentrale Göttingen

Deutliche Kritik an der Prepaid Karte durch die Verbraucherzentrale Göttingen – Die Verbraucherzentrale Göttingen hat im Dezember 2013 stichprobenartige mehrere Webseiten von Prepaid Anbietern durchsucht und dabei besonders auf das Kleingedruckte und die Verbraucherinformationen geachtet. Die Ergebnisse waren nicht sehr erfreulich. Um es mit den Worten der Verbraucherzentrale zu formulieren:

Verbraucher müssen Kostenkontrolle und Kostensicherheit in Frage stellen, jede Fußnote und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam lesen.

Dem Prinzip nach sollte eine Prepaidkarte eigentlich recht einfach sein. Man kann nur das Verbrauchen, was man vorher auf die Karte geladen hat, wenn kein Guthaben mehr vorhanden ist können auch keine weiteren Kosten entstehen. Dieses einfache Prinzip hat den Prepaid Tarife große Erfolge beschwert und das es mittlerweile mehr als 50 Prepaid Karten Anbieter in Deutschland gibt, fußt auch zum großen Teil auf diesem Prinzip.

Wer genauer hin schaut, erkennt aber recht schnell, das es leider nicht so einfach ist. Bereits bei den Laufzeiten gibt es große Unterschiede. Einige Prepaidkarten sind jederzeit kündbar, einige haben eine Laufzeit von 30 Tagen. Diese Unterschiede werden aber selten aktiv kommuniziert, in der Regel findet man sie nur im Kleingedruckten oder in den AGB der Anbieter.

Auch die Kostenkontrolle und der Kostenschutz, den sich viele Kunden von einer Prepaid Karte erhoffen, ist oft so nicht gegeben. Bei einigen Anbietern (sogenanntes „unechtes Prepaid) erfolgt die Abrechnung mit 24 Stunden Verzögerung. Innerhalb dieses Zeitraumes können Karten durchaus auch ins Minus rutschen. Das gleiche Problem haben viele Prepaid Anbieter auch bei Auslandstelefonaten. Hier gibt es ebenfalls eine Verzögerung zwischen Leistung und Abrechnung und innerhalb dieser Zeit können Kosten auflaufen obwohl die Karte eigentlich leer ist. Auch hier findet man Informationen zum Abrechnungsintervall nur sehr selten transparent bei den Anbietern dar gestellt. Bei unseren Tipps rund um Prepaid Karten haben wir diesen Punkt auf jeden Fall mit erwähnt, denn er ist durchaus wichtig.

Die Verbraucherzentrale Göttingen hat daher einige Forderungen aufgestellt, die Anbieter erfüllen sollte:

  • Prepaid muss den Verbrauchern die Sicherheit geben, die monatlichen Kosten bzw. Ausgaben im Blick zu behalten. Ein Prepaid-Vertrag darf unter keinen Umständen ins Minus rutschen. Telefonieren, Simsen und im Internetsurfen im In- oder Ausland darf nur bei positivem Guthaben möglich sein. Lässt ein Anbieter einen Negativsaldo zu, muss er unmittelbar im Buchungsvorgang auf ein Kostenminus und auf das Einrichten einer Rufnummern- bzw. Drittanbietersperre hinweisen.
  • Wer mit Kostenkontrolle wirbt, sollte seine Kunden auch vor der automatischen Aufladungen schützen. Folglich sollte die Möglichkeit der Komfortaufladung nicht voreingestellt sein – vor allem wenn es um die Zielgruppe Kinder/ Jugendliche geht.
  • Hat die SIM-Karte nur eine begrenzte Gültigkeit, müssen Anbieter darauf deutlich hinweisen und darüber informieren. Vor allem, wenn innerhalb von sechs Monaten neues Guthaben aufgeladen werden muss.

Ob dies tatsächlich auch so umgesetzt wird, ist aber eher fraglich. Als Kunden kann man sich aber an diesen Forderungen orientieren und vor dem Kauf einer Prepaid Karte bereits darauf achten, ob diese eingehalten sind.

Solche Probleme sind allerdings nicht allein auf den Prepaid Bereich beschränkt. Die Telekom beispielsweise darf ihre Flatrates nicht mehr Flatrates nennen, weil im Kleingedruckten vermerkt war, das es eben keine Flats sind. Mittlerweile soll es auch beim Strom Prepaid Karten geben – die Probleme werden sicher auch in dem Bereich nicht kleiner werden.

 

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