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Maxxim kündigen – so kündigt man die Tarife in nur wenigen Schritten

Maxxim kündigen – so kündigt man die Tarife in nur wenigen Schritten – Wer einen Vertrag bei Maxxim gebucht hat, diesen aber nun kündigen will, hat dazu gleich mehrere Möglichkeiten. Besonders bequem ist die Kündigung direkt übers Servicecenter: Dazu wählt man unter „Services“ den Menüpunkt „Kündigung“ an und lässt sich durch das Menü führen. Auf Wunsch kann bei Maxxim aber auch per E-Mail, per Post oder per Fax gekündigt werden.

Wichtig ist dabei zu wissen, welche Tarifform man kündigen will, denn die Fristen sind bei Prepaid- und Postpaidtarifen teilweise unterschiedlich. Wer sich nicht sicher ist, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag gekündigt werden kann, sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Dann prüft der Anbieter, ab wann das möglich ist und schickt dann den frühstens Kündigungszeitpunkt zu.

HINWEIS: Maxxim bietet mittlerweile leider gar keine Prepaid Tarife an und auch alle Mobilfunk-Tarife ohne Grundgebühr und Laufzeit wurden abgeschafft. Es gibt aktuell nur noch Allnet Flat mit monatlicher Grundgebühr – als Alternative zu Prepaid ohne Verfall und langer Laufzeit eigenen sich die Flatrates daher nicht mehr.

Maxxim kündigen – so geht es in nur wenigen Schritten

Prinzipiell gibt es bei der Kündigung von Maxxim keine Besonderheiten. Die Tarife können wie bei jedem anderen Anbieter auch gekündigt werden. Wie das geht haben wie hier in 5 Schritten zusammen gestellt:

  1. in den Maxxim Kundenbereich einloggen und Rufnummer und Kundennummer heraus suchen
  2. Kündigungsschreiben aufsetzen. Ein Musterschreiben zur Kündigung gibt es beispielsweise auf dieser Seite*.
  3. Beim Kündigungsschreiben unbedingt die Kundendaten einfügen und dazu eine Bestätigung anfordern
  4. Kündigungsschreiben per Mail und am besten per Brief an Maxxim senden
  5. Sollte nach 1 Woche noch keine Bestätigung der Kündigung angekommen sein, nochmal nachfragen

Die Details zu den einzelnen Schritten haben wir nachfolgend nochmal beschrieben. Wichtig ist vor allem der letzte Schritt. Nur wenn man eine Kündigungsbestätigung vom Anbieter bekommt (mit dem Datum wann die Simkarte abgeschaltet wird) kann man sicher sein, dass Kündigung auch angekommen ist und korrekt bearbeitet wird. Daher ist es auch wichtig nachzufragen, wenn die Kündigung nicht bestätigt wird, denn dann ist unter Umständen etwas schief gegangen oder die Kündigung nicht bei Maxxim angekommen.

Welche Fristen muss man bei der Kündigung beachten?

Bei den Prepaidkarten und Tarifen gibt es in der Regel nur kurze Laufzeiten und Fristen. Trotzdem kann es sein, dass man erst zum nächsten Monat kündigen kann. Dank der neuen Transparenzrichtlinien im Mobilfunk-Bereich müssen die Anbieter jetzt aber direkt auf der Rechnung informieren, welche Kündigungsfristen eventuell eingehalten werden müssen. Es reicht also ein Blick auf die letzte Rechnung um zu sehen, ob und wann man kündigen muss und auch, wie lange der Tarif mindestens noch läuft.

Welche Adresse sollte man für die Maxxim Kündigung nutzen?

Maxxim bzw. die Drillisch Gruppe haben in den letzten Jahren einige Umstrukturierungen vorgenommen, daher gibt es im Netz viele Adressen und Kontaktdaten. Aktuell nutzt das Unternehmen aber laut Impressum folgende Kontaktdaten und diese sollte man daher auch für die Kündigung nutzen:

Drillisch Online GmbH
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
D – 63477 Maintal

  • 06181 7074 020 Täglich 6–22 Uhr
  • Sperrhotline: 06181 7074044 Täglich 0–24 Uhr
  • E-Mail [email protected]

Verträge mit Maxxim können bei 24-monatiger Vertragslaufzeit bis drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden, sonst verlängern sie sich automatisch um zwölf weitere Monate. Verträge ohne Laufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden.

Ein Musterschreiben zur Kündigung gibt es beispielsweise auf dieser Seite*

Weitere Infos erteilt Maxxim unter der Hotline 0180/505 01 25 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz, maximal 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen).

Müssen Prepaidkarten gekündigt werden?

Prepaidkarten haben in der Regel keine fixen monatlichen Kosten und daher ist es ohne Probleme möglich, sie auch längere zeit liegen zu lassen und sie nicht zu kündigen. Allerdings sind auch nicht genutzte Karten ein Vertragsverhältnis und es kann zu Problemen kommen, wenn man neue Tarife haben will oder wenn die Karten gestohlen werden und sie jemand anders einsetzt. Daher ist eine Kündigung durchaus sinnvoll.

Ein anderer Punkt ist die Auszahlung von Guthaben: Diese ist bei den meisten Anbieter nur dann möglich, wenn man auch den Vertrag beendet – also die Prepaidkarte kündigt. Wer also sein Geld vom Prepaidkonto schnell wieder ausgezahlt haben möchte, kommt um eine Kündigung des Prepaid Anbieters nicht herum.

Wer dagegen Zeit hat, kann auch abwarten, bis der Prepaid Anbieter von sich aus kündigt. In der Regel ist das bei den meisten Anbieter nach spätestens 12 bis 15 Monaten ohne Nutzung oder Aufladung der Fall (Prepaid mit unbegrenzter Laufzeit gibt es leider nicht). In dem Fall muss man nicht selbst aktiv werden, sondern kann dem Anbieter die Arbeit der Kündigung überlassen.

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